07/08/2024 0 Comments
Neues aus dem Kreiskirchenrat
Neues aus dem Kreiskirchenrat
# Neuigkeiten
Neues aus dem Kreiskirchenrat
Auf der letzten Kreiskirchenratssitzung des vergangenen Jahres am 20. Dezember wurden eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die mit dieser Ausgabe beginnend unter der Rubrik "Neues aus dem Kreiskirchenrat" an dieser Stelle veröffentlicht werden.
1. Personalia:
Auf Grund der krankheitsbedingt schwierigen Personalsituation in der Superintendentur des Kirchenkreises wird die eigentlich bis Ende 2023 befristete Aufstockung von Elke Plaschke auf eigenen Wunsch hin verlängert. Außerdem wird der Beschäftigungsumfang von Manuela Alisch (Gemeindebüro in Blankenfelde, Löwenbruch und Ahrensdorf) vorübergehend auf 100 Prozent zur Unterstützung der Superintendentur aufgestockt.
Die Beschlüsse gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitarbeitendenvertretung (MAV).
2. Abgabe der Kirchenkreis-Busse an Kirchengemeinden
Aufgrund der bevorstehenden Neuregelungen der Umsatzsteuer wurde durch das Kirchliche Verwaltungsamt angeregt, die drei Kirchenkreis-Kleinbusse in den Besitz von Kirchengemeinden zu überführen. Die KG Bestensee und die KG Trebbin haben ihre Bereitschaft signalisiert, je einen der Busse zu kaufen.
Der KKR beschließt, je einen Bus aus dem Bestand an drei verschiedene Gemeinden zu verkaufen. Folgende Bedingungen sind daran geknüpft:
- Andere KG müssen die Möglichkeit haben, weiterhin auf die Busse zugreifen zu können.
- Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehende Buchungen müssen bestehen bleiben.
- Soll der Bus innerhalb von 5 Jahren nach Kauf wiederverkauft werden, besteht für KG des KK ein Vorkaufsrecht zum dann bestehenden Zeitwert.
- Die SER bleibt beim Kirchenkreis.
Der Verkauf der Busse kann in zwei Varianten erfolgen:
- Wenn der Bus zu 1 Euro verkauft wird, muss der Bus für die Dauer von 2 Jahren wie bisher zu 35 Cent/km (einschließlich Benzin) mietbar sein.
- Übernehmen die Gemeinden die Busse zum Zeitwert (zum Jahresende bei 9.569 Euro pro Bus), können sie die Konditionen der Vermietung an andere KG selbst bestimmen.
Die erwerbende Kirchengemeinde entscheidet selbst, zu welchen dieser Konditionen der Kauf erfolgt.
3. Antrag auf Zuweisung aus dem Fonds Profilierung Kirchlicher Standorte
Die Kerzendorfer Kirche (Ortsteil von Ludwigsfelde) soll auch für andere Veranstaltungen des Dorfes genutzt werden. Gemeinsam mit dem Ortsbeirat wurde geplant, die Kirche Kerzendorf in den Fontane-Wanderweg F5 zu integrieren. Es sollen im Ort sechs Infotafeln aufgestellt werden, eine davon an der Kirche. Der Ort Kerzendorf soll als Teil des Schanzenwegs über den Tourismusverband Fläming e.V. vermarktet werden.
Die Abstimmung mit dem Ortsbeirat fand am 16.08. statt, eine Informationsveranstaltung für das gesamte Dorf am 17.09.2023. Der GKR hat am 25.10.23 die Maßnahmen unter dem Titel „Kirche Kerzendorf – erzählen und erleben“ beraten und beschlossen.
Zu den Vorhaben wurde eine Ausstellung erarbeitet, die auf vier Tafeln über Entstehung, Geschichte und Weiterentwicklung der Kirche informiert. Die Herstellung der Tafeln hat 560 Euro gekostet. Der GKR Kerzendorf beantragt die hälftige Förderung der Kosten für die Tafeln in Höhe von 280 Euro. Es fehlt noch ein Markenname.
Der Kreiskirchenrat nimmt den Antrag zur Kenntnis und dankt der Kirchengemeinde Kerzendorf für das Engagement und überweist ihn zur Finanzierung an die für den Fonds zuständige Superintendentin.
4. Vereinigung der Kirchengemeinden Jüterbog und Kloster Zinna
Die Gemeindekirchenräte Kloster Zinna und St. Nikolai Jüterbog haben auf ihren Novembersitzungen die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde zum 01.01.2025 beschlossen. Sie wird den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Jüterbog-Kloster Zinna“ tragen und ihren Sitz in Jüterbog haben. Eine neue Satzung wurde ebenfalls beschlossen. Der Kreiskirchenrat stimmt dem zu und bittet das Konsistorium um Genehmigung.
5. Visitationsbescheid Region 4 des Kirchenkreises (Mittenwalde, Bestensee und Dahme-Seenland)
Die Visitationskommission für die Regionalvisitation der Region 4 hat ihre Arbeit beendet und legt einen Visitationsbescheid vor.
Der KKR dankt der Visitationskommission für die geleistete Arbeit und macht sich den Visitationsbescheid zu eigen. Der Bescheid wird den Mitarbeitenden der Region und den Gemeindekirchenräten zugänglich gemacht. Verabredet wird ein Zwischengespräch am 12.6.2024, 19 Uhr, in Teupitz mit Mitgliedern des KKR, den Mitarbeitenden der Region 4 und 1-2 Mitgliedern aus jedem GKR, um über Fragen der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bescheid zu sprechen.
Weitere Informationen zur Arbeit des Kreiskirchenrates finden Sie hier.
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