07/08/2024 0 Comments
Neues aus dem Kreiskirchenrat
Neues aus dem Kreiskirchenrat
# Neuigkeiten
Neues aus dem Kreiskirchenrat
Auf der Klausurtagung am 19. Januar 2024 in Kloster Lehnin hat der Kreiskirchenrat unter anderem mit personellen Veränderungen in der Verwaltungsarbeit der Region 4 befasst, mit einem Fortbildungsantrag zur Seelsorge an Kindern, der Bewilligung von Übungsleiterpauschalen sowie Verfahrensfragen zur Förderung aus dem Fonds Profilierung kirchlicher Standorte.
1. Personelles
Ende März tritt Heidrun Hemmerling, Verwaltungsmitarbeitende in den Gemeinden Bestensee und Dahme-Seenland in den Ruhestand. An ihrer Stelle übernimmt Katja Krausche, Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde, die Aufgaben von Frau Hemmerling. Der Kreiskirchenrat beschließt deshalb, den Beschäftigungsumfang von Frau Krausche ab 1. April 2024 aufzustocken.
Gemeindepädagogin Ruth Wiarda (Kirchengemeinden Bestensee und Mittenwalde) möchte eine Langzeitfortbildung "Seelsorge an Kindern", die im April in Kloster Lehnin beginnt und sich über zwei Jahre erstreckt. Sie bittet um Kostenbeteiligung nach der 3/3-Regelung (1/3 Kirchenkreis, 1/3 Sachkosten regionale Gemeindepädagogik) 1/3 persönlich). Der Kreiskirchenrat stimmt dem Antrag und der Kostenübernahme nach der 3/3-Regelung zu.
2. Übungsleitungs-Pauschale
Auf Grund der Vakanz in der Arbeit mit Kindern und Familien in den Kirchengemeinden Sperenberg und Wünsdorf muss die Leitung der Kindergruppen mit ehrenamtlichen Kräften aufgefangen werden.
Für die Kirchengemeinde Wünsdorf hat sich Frau Maria Veit dazu bereit erklärt, für Sperenberg Virgina Schraps und Tamara Kulse. Letztgenannte haben bereits als Teamerinnen in der Kreisjugendarbeit Erfahrung gesammelt und sind im Besitz der Juleica (Jugendleiterkarte) des Landes Brandenburg.
Der Kreiskirchenrat beschließt, dass den Gruppenleiterinnen eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 20 Euro je erteilter Gruppenstunde gezahlt wird. Die Kirchengemeinde geht in Vorleistung und rechnet anschließend die Kosten beim Kirchenkreis ab.
Alle drei Frauen werden aufgefordert, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzureichen.
3. Fonds Profilierung kirchlicher Standorte
Der KKR-Beschluss zur Einrichtung eines Fonds zur Profilierung kirchlicher Standorte vom 20.09.2023 sieht vor, dass im Rahmen eines Projekts von jeder Kirchengemeinde mehrere Anträge bis zu einer Gesamtförderung i. H. v. 5.000 € gestellt werden können.
Wenn Folgeanträge dem Projektziel nach zum ersten Antrag passen, den Förderkriterien entsprechen und die Gesamtfördersumme nicht überschreiten, auch immer durch den KKR bewilligt werden müssen, führt die zu einem unnötigen Aufwand und zeitlicher Verzögerung.
Der KKR beschließt deshalb, die Bewilligung von Folgeanträgen auf Förderung aus dem Fonds geschäftsführend an die Superintendentur zu übertragen, solange die Kriterien erfüllt sind und das Konzept des Erstantrags lediglich fortgeführt oder sinngemäß erweitert wird.
Weiteres zum Fonds finden Sie hier.
Weitere Informationen finden aus der Arbeit des Kreiskirchenrates finden Sie hier.
Comments