Sitzung vom 17.5.2023
- Bildung einer Ev. Gesamtkirchengemeinde im Dahme-Seenland: Die Gemeindekirchenräte der Kirchengemeinden Groß Köris, Halbe, Märkisch Buchholz, Münchehofe, Oderin, Teupitz haben am 29.3. bzw. 24.4.2023 die Vereinigung zu einer Gesamtkirchengemeinde beschlossen und dem KKR eine Satzung vorgelegt. Der KKR stimmt der Bildung einer Evangelischen Gesamtkirchengemeinde im Dahme-Seenland aus den Kirchengemeinden Groß Köris, Halbe, Märkisch Buchholz, Münchehofe, Oderin und Teupitz mit eigenen Ortskirchen zum 1. Januar 2024, sowie der vorgelegten Satzung zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung.
- Vereinigung der Kirchengemeinden Mittenwalde und Motzen: Zur Stärkung der Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in Mittenwalde und Motzen insbesondere nach dem Wegfall der Pfarrstelle Motzen haben die Kirchengemeinden verschiedene Gespräche geführt. Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Motzen hat in seiner Sitzung am 10.5.23 den Zusammenschluss mit der Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde beschlossen, der Beschluss von Mittenwalde ist vorbereitet und wird voraussichtlich am 17.5.23 verabschiedet. Der KKR stimmt der Bildung der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde aus den Ev. Kirchengemeinden Motzen und der bisherigen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde zum 1. Januar 2024 zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung.
Sitzung vom 19.4.2023
- Aufstockungen im Arbeitsbereich Jugendkirche: Zurzeit sind 25 % RAZ im Popularmusikteam nicht besetzt (ursprünglich vorgesehen für Schlagzeug-Coaching), sowie 100 % RAZ in der Projektleitungsstelle. Mehrere Ausschreibungen waren erfolglos.
- Aufstockung BU Josephine Strauch für Koordination Jugendkirche: Die Kreisbeauftragte für Jugendarbeit, Katrin Noglik, bittet darum, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für Josephine Strauch aus dem Team Popularmusik 35% Stellenmittel aus den derzeit nicht genutzten Projektstellenmitteln für die Jugendkirche zu nutzen, da sie für den Arbeitsbereich Popularmusik koordinative Aufgaben in der Vernetzung zwischen dem Jugendkirche-Projekt the_crib und dem Arbeitsbereich Pop-Musik bereits jetzt übernimmt und sich gern verstärkt in diese Arbeit einbringen würde. Diese Aufstockung wäre zunächst für ein Jahr sinnvoll. Der KKR beschließt die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Josephine Strauch ab dem 1. Mai um 35 % RAZ von 25 % auf 60 % RAZ, befristet zunächst für ein Jahr. Die MAV wird informiert bzw. um Zustimmung gebeten.
- Aufstockung BU Helge Marx für Arbeit des Popularmusikteams: Der KKR beschließt die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Helge Marx ab dem 1. Mai um 25 % RAZ von 25 % auf 50 % RAZ, befristet zunächst für ein Jahr. Die MAV wird informiert bzw. um Zustimmung gebeten.
- Ausnahmen von der Einzahlung in den Klimaschutzfonds: Im März wurden in einem Probedurchlauf Bescheide über die gebäudespezifischen CO2-Emissionen für das Jahr 2021 versandt. Dadurch ist den Kirchengemeinden ersichtlich, wie sich ihr jeweiliger Beitrag für den Klimaschutzfonds zusammensetzt. Die Umlage erscheint dort nicht sinnvoll, wo die Umstellung auf nichtfossile Energieträger derzeit durch Gemeinden und kreiskirchliche Baubeihilfefonds nicht zu leisten ist. Es ist jedoch deutlich, dass manche Kirchengemeinden noch immer keinen Öko-Strom beziehen, obwohl dies bereits seit 1.1.2021 nach dem Klimaschutzgesetz verpflichtend ist. Da diese Kirchengemeinden jetzt die Möglichkeit haben, in den Rahmenvertrag des KK zu wechseln, sollen sie mit den Bescheiden für das Jahre 2024 nicht mehr von der Abgabe befreit werden. Die Immobilienabteilung steht derzeit in Verhandlungen um einen neuen Rahmenvertrag und kann realistische Preise anbieten (zurzeit netto ca. 15 ct/kWh). Der KKR beschließt, den Klimaschutzfonds wie bei seiner Bildung zunächst weiter aus dem HH bzw. des KK als Solidaraufgabe zu tragen. Davon ausgenommen sind ab 2024 die Abgaben, die durch den Bezug von Strom aus nichtregenerativen Quellen stammen. Die Kirchengemeinden, die das betrifft, sind aufgefordert, entsprechend noch jetzt ihre Stromverträge zu ändern.
Sitzung vom 15.2.2023
- Für die Diakonie- und Migrationsseelsorgebeauftragung wird ein überarbeitetes Profil beschlossen, das Konsequenzen für die Stellenbesetzung hat: Pfarrerin Britta Rostalsky (KG Peter und Paul Rosenthal) hat sich in den vergangenen Jahren besonders im Bereich Kirchenasyl engagiert. Sie möchte ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiter einbringen und erweitern. Der KKR verzichtet auf die Ausschreibung der (2.) Pfarrstelle zur besonderen Verfügung und überträgt den Dienst im Umfang von 50 % ab 01.04.2023 unbefristet an Pfn. Britta Rostalsky. Ihr DU erhöht sich damit auf insgesamt 100 %. Pfarrerin Angelika Döpmann wird darüber hinaus mit der Seelsorge an ukrainischen Geflüchteten und deren Unterstützerkreise beauftragt. Pfn. Angelika Döpmann hat aufgrund ihrer ukrainischen Sprachkenntnisse und Beziehungen in die Ukraine, sowie ihres bisherigen freiwilligen Engagements in der Unterstützung von ukrainischen Geflüchteten im Berliner Raum besondere Kompetenzen in diesem Bereich. Da durch die zusätzliche Besetzung durch Entsendungspfarrerin Elisa Eyermann zurzeit weniger Bedarf an Vakanzvertretungen in Kirchengemeinden besteht, die Begleitung des Personenkreises aber weiterhin Unterstützung braucht, soll Pfn. Döpmann für eine befristete Zeit ab 1. März 2023 hier einen Schwerpunkt ihrer Arbeit legen. Dabei soll sie sich eng mit der Pfarrerin für Diakonie- und Migrationsseelsorge abstimmen.
- Neuausschreibung der (4.) Pfarrstelle z.b.V. für Region 1: Die 4. Pfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming ist nach dem Wechsel von Pfr. Rätz in die Kirchengemeinden Ludwigsfelde, Christinendorf und Glienick wieder zu besetzen. Der KKR beschließt die Ausschreibung der (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung für den Dienst in Region 1 mit 50% Dienstumfang für die Dauer von 10 Jahren und bittet das Konsistorium um Veröffentlichung im Amtsblatt. Eine Aufstockung durch Religionsunterricht um weitere 50 % DU ist möglich.
- Nachfolgeregelung für den gemeindepädagogischen Dienst in Region 1: Mit KKR-Beschluss vom 23.11.2022 wurde die befristete Weiterbeschäftigung von Frau Sandra Kretschmann als gemeindepädagogische Mitarbeiterin in Region 1 und 2 (zweimal 50 %) bis zum Juni 2023 beschlossen mit der gleichzeitigen Vorbereitung der Neubesetzung dieser Stellenanteile. In der Region 1 stehen zusätzlich 30 % RAZ für die Jugendarbeit durch dauerhafte Arbeitszeitreduzierung von Herrn Hartmann auf 70 % RAZ zur Verfügung. In der Region 2 sind 25 % RAZ durch die Beendigung der beruflichen Beschäftigung von Herrn Paul Kömmerling seit Herbst 2022 vakant. In der Region 1 wurde im Regionalausschuss am 24.01.23 gemeinsam mit den beiden Kreisbeauftragten die Neuausschreibung einer nun kombinierten Stelle mit insgesamt 80 % RAZ (50% im Arbeitsbereich Arbeit mit Kindern und 30% im Arbeitsbereich Arbeit mit Jugendlichen) ausführlich beraten und auch eine gemeinsame Ausschreibung vorbereitet und beschlossen. Auch die Besetzung der Bewerbungskommission wurde gemeinsam beraten und beschlossen. Für die Region 2 dauert der Vorbereitungsprozess noch an, weshalb der entsprechende Antrag für eine Ausschreibung der Stellenanteile (auch hier ist eine kombinierte Stelle von 50 % RAZ in der Arbeit mit Kindern und 25% RAZ in der Jugendarbeit möglich) dort erst für die März- Sitzung vorliegen wird. Der Kreiskirchenrat beschließt die Ausschreibung einer 80%-Stelle für eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter im Regionalen Gemeindepädagogischen Dienst in der gemeindepädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region 1 zum 1.7.2023. Zu der vom Kreiskirchenrat eingesetzten Bewerbungskommission sollen gehören: Herr v. Oorschot (GKR-Rangsdorf), Frau Brandt (GKR-Diedersdorf), Pfarrerin Anne-Luise Amthor, Pfarrer Karsten Weyer, ein:e Vertreter:in aus dem Kreisjugendkonvent, Katrin Noglik (Kreisbeauftragte für JA) und Michael Henseler (Kreisbeauftragter für AmK + Vertreter KKR).
- Befristete Anstellung einer Mitarbeitenden im gemeindepädagogischen Dienst als Vakanz-Vertretung in Region 1 (Dahlewitz und Diedersdorf): Pfr. Weyer beantragt für die Übergangszeit eine Vertretung aus vakanten Mitteln für den Bereich Dahlewitz-Diedersdorf. Im regionalen GKR-Treffen der Region 1 am 24.01.23 wurde gemeinsam festgestellt, dass durch den kurzfristigen Studienortswechsel von Frau Lya Kamp (sie betreute als duale Studentin für ein Jahr die Jugendarbeit in Region1 [Finanziert durch 30% dauerhafte Arbeitszeitreduzierung von Herrn Hartmann]) aktuell eine Vakanzsituation besteht, und die regionale Jugendarbeit derzeit durch Dienstverschiebungen von Herrn Ole Jez mit übernommen wird. Dies führt u.a. in der Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf zu einer abgesprochenen Verringerung von Kindergruppen-Stunden durch Herrn Jez. Bis zur geplanten Neubesetzung der nun neu auszuschreibenden DSP-Stelle, besteht nun das Angebot von Frau Astrid Weyer (Lehrerin und langjährige ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Arbeit mit Kinder der Kirchengemeinde) befristet die regelmäßigen zwei Kindergruppen in Dahlewitz-Diedersdorf komplett zu betreuen, eine Wochenendfreizeit mit Familiengottesdienstplanung selbstständig durchzuführen und hiermit die Vakanzsituation bis zur Neubesetzung der DSP-Stelle zu entspannen. Frau Weyer ist mit den Kindern und Familien dieser Gruppen bestens vertraut und hat die Gruppen in der Vergangenheit mehrfach vertreten. Die Tätigkeit von Frau Astrid Weyer hätte den Umfang von 20 % RAZ einer gemeindepädagogischen Mitarbeitenden. Der Kreisbeauftragte befürwortet diese befristete Übergangsregelung, denn mit der Neubesetzung der Stelle wird die Arbeit mit Kindern in der Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf zu dem Dienstauftrag des neuen Mitarbeitenden gehören. Der Kreiskirchenrat beschließt die befristete Anstellung von Frau Astrid Weyer bis zur Neubesetzung der DSP Stelle in Region 1 ab 01.03.23 (längstens bis 15.07.2023).
- Verlängerung der Lektorenbeauftragung von Astrid Weyer: Der GKR der Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf beantragt für die Lektorin Astrid Weyer die Verlängerung der erweiterten Lektorenbeauftragung. Pfn. Döpmann als Kreisbeauftragte für die Arbeit von Lektoren und Prädikanten unterstützt den Antrag. Der KKR stimmt der erneuten Beauftragung von Astrid Weyer für den erweiterten Lektorendienst in der Evangelischen Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf für 6 Jahre zu und dankt ihr für ihr Engagement.
- Verlängerung der Lektorenbeauftragung von Frau Jänchen: Der GKR der Kirchengemeinde Baruth beantragt für die Lektorin Corinna Jänchen die Verlängerung der erweiterten Lektorenbeauftragung für den Pfarrsprengel Baruth. Pfn. Döpmann als Kreisbeauftragte für die Arbeit von Lektoren und Prädikanten unterstützt den Antrag. Der KKR stimmt der erneuten Beauftragung von Corinna Jänchen für den erweiterten Lektorendienst im Pfarrsprengel Baruth für 6 Jahre zu und dankt ihr für ihr Engagement.
- Sanierung Pfarrhaus Jüterbog mit Mitteln des Klimaschutzfonds: Die Ev. Kirchengemeinde Jüterbog beantragt einen Zuschuss aus dem Klimaschutzfonds für weiterführende Planungsleistungen in Hinblick auf die energetische Sanierung des Pfarrhauses. Nach der abgeschlossenen Energieberatung müssen die Umfänge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen erfasst und kalkuliert werden. Hierfür ist eine Vertiefende Planung notwendig. Die Erfassung und Kalkulation der einzelnen Schritte ermöglichen dann eine detaillierte Aufstellung der Förderzuschüsse des Bundes. beantragter Zuschuss KSF: 4.998,- € Zur Ermittlung eines abschließenden Förderumfangs wird die Bearbeitung des vorliegenden Leistungsumfangs vom Baubüro (Herr Schwerdtfeger) empfohlen. Der KKR stimmt dem Antrag der KG Jüterbog auf Übernahme der Planungskosten für die Kalkulation der energetischen Sanierung des Pfarrhauses am Nikolaikirchplatz in Höhe von 4.998,- € aus dem Klimaschutzfonds zu.
- Antrag der KG Niedergörsdorf auf Zuschuss zu Dachdämmung aus dem Klimaschutzfonds:Die Tragfähigkeit der Sparren muss über einen Statiker nachgewiesen werden. Hierfür beantragt die KG die Kostenübernahme aus dem Klimaschutzfonds. Beantragter Zuschuss KSF: 986,- € Zur Absicherung der Tragfähigkeit der Sparren wird vom Baubüro (Herr Schwerdtfeger) empfohlen, die Beauftragung auszulösen und dem Antrag der KG zur Förderung über den KSF zuzustimmen. Der KKR stimmt dem Antrag der KG Niedergörsdorf zu.
Sitzung vom 21.12.2022
- Antrag Kirchengemeinden Illmersdorf, Werbig und Meinsdorf auf Entfristung des Arbeitsvertrages von Diakonin Christina Kampf: Die Pfarrstelle des Pfarrsprengels Im Niederen Fläming ist zurzeit nicht besetzt und wird mit 50 % DU (von im Stellenplan vorgesehenen 100 % DU) verwaltet von Pfn. Britta Rostalsky. Mit den übrigen Stellenanteilen der Pfarrstelle, d.h. weiteren 50 %, ist die Gemeindediakonin Christina Kampf projektweise im Pfarrsprengel für gemeindebezogene Aufgaben und Projekte des Erprobungsraums beschäftigt. Zusätzlich vor Ort ist mit landeskirchlichen Mitteln für den Erprobungsraum die Entsendungspfarrerin Lý-Elisabeth Dang bis zum Ende des Projektes am 31.03.23. Ab 01.04.23 entfallen die zusätzlichen Mittel. Die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels haben für eine Besetzung der Gemeindepfarrstelle durch die Entsendungspfarrerin bei einem Dienstumfang von 50 % votiert. Pfn. Lý-Elisabeth Dang stimmt dem Verfahren zu. Hierzu wird eine Umentsendung beim Konsistorium beantragt. Außerdem beantragen die Kirchengemeinden die Entfristung des Arbeitsvertrages von Gemeindediakonin Christina Kampf und bitten den KKR um Zustimmung. Der KKR stimmt der Entfristung des Arbeitsvertrages von Gemeindediakonin Christina Kampf für den Pfarrsprengel Im Niederen Fläming zu.
- Antrag KG Am Golmberg auf Verlängerung der Lektorenbeauftragung von Andreas Lust: Der GKR der Kirchengemeinde Am Golmberg beantragt für den Lektor Andreas Lust die Verlängerung der erweiterten Lektorenbeauftragung. Pfn. Döpmann als Kreisbeauftragte für die Arbeit von Lektoren und Prädikanten unterstützt den Antrag. Der KKR stimmt der erneuten Beauftragung von Andreas Lust für den erweiterten Lektorendienst in Region 6 für 6 Jahre zu und dankt ihm für sein Engagement.
- Beschluss Visitationsbescheid Querschnittsvisitation Jugendarbeit: Die Visitationskommission für die Querschnittsvisitation zur Jugendarbeit im KKZF hat ihre Arbeit beendet und legt einen Visitationsbescheid vor. Der KKR dankt der Visitationskommission für die geleistete Arbeit und macht sich den Visitationsbescheid zu eigen. Der KKR nimmt die Vielfalt der Jugendarbeit im KKZF wahr und dankt den vielen haupt- und ehrenamtlich Engagierten. Es fällt auf, dass dort, wo die Verzahnung der gemeindlichen und kreiskirchlichen Jugendarbeit gelingt, beide Bereiche davon profitieren. Der Bescheid wird den hauptberuflich Mitarbeitenden im Kirchenkreis zugänglich gemacht. Diese sind gebeten, den Bescheid gezielt an ehrenamtlich Mitarbeitende weiterzugeben und mit diesen darüber ins Gespräch zu kommen, um die Konzeption(en) für die verschiedenen Bereiche der Jugendarbeit weiter zu entwickeln.
- Antrag VEKS auf Darlehn zum geplanten Neubau einer Ev. Kita in Zossen: Für die Neugründung und den Neubau einer evangelischen Kita durch unseren Kita-Verband VEKS in Zossen (OT Nächst Neuendorf) werden 3.700.000,00 EUR benötigt, wobei davon 200.000,- EUR durch den Strukturfonds der Landeskirche finanziert werden sollen. Geplant und üblich in solchen Zusammenhängen ist die Aufnahme eines Darlehns durch den Kita-Träger, dass durch eine Miete der Kommune abbezahlt wird. Mit der Stadt Zossen ist einen entsprechender Vertragsentwurf vorbereitet. Durch die Erhöhung des Leitzinses haben sich in den vergangenen Wochen die Konditionen für eine Kreditaufnahme verschlechtert. Der VEKS bittet daher, dass der KKZF durch die Gewährung eines Darlehns mit einem Zinssatz von 1,5 % mindestens einen Teil abfedern kann. Der KKR beschließt, dem VEKS ein Darlehn in Höhe von 1.500.000,- EUR zu 1,5 % Zinsen p.a. mit einer Laufzeit von 30 Jahre zu gewähren, um den Bau der Kita in Zossen zu ermöglichen.
- Vergaberichtlinie Darlehn- und Grundstücksentwicklungsfonds Im Nachgang zur Sitzung des KKR im Januar 2022 wird nun folgendes, bereits etabliertes Verfahren beschlossen:
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Projekte von Kirchengemeinden, die zu einer Erhöhung der laufenden Einnahmen aus dem Grundvermögen führen sollen. Dies soll insbesondere durch die Vergabe von Erbbaurechten erfolgen. Die für die Vergabe der Erbbaurechte nötigen Voraussetzungen werden gefördert, d.h. die für die Vorbereitung und Durchführung der Projekte erforderlichen Kosten sind grundsätzlich zu 100 % förderfähig. Darunter fallen:
- Vermessungskosten inkl. Teilungskosten (auch für Ermittlung Aufgabenstellung)
- Projektsteuerungskosten Kosten für Bebauungspläne einschließlich Grünordnungspläne
- Kosten für Bauvoranfragen ggf. Erschließungskosten (setzt gesonderten Vertrag voraus)
- Förderziel: Verbesserung Einnahme aus Grundvermögen für die jeweilige KG, Entlastung der KG von Kosten die ggf. nicht refinanziert werden können, d.h. die Kosten werden vom Darlehn- und Entwicklungsfonds (früher Planungsfonds) des KK getragen, wenn die Umsetzung aus Gründen, die die Kirchengemeinde nicht zu vertreten hat, scheitert. Dazu ist eine mit der antragstellenden KG abzustimmende schriftliche Feststellung des KVA über die Nichtdurchführbarkeit gegen über KKR erforderlich.
Wer ist antragsberechtigt?
- Kirchengemeinden im KKZF
An wen ist der Antrag zu richten?
- an den KKR über das KVA, Abt. Liegenschaften Welche Antragsunterlagen sind einzureichen?
- Beschluss GKR sowie ggf. vom KVA geforderte weitere, projektspezifische Unterlagen, vom KVA um Projektbeschreibung und Kostenschätzung ergänzt Antragsfristen fristgemäß (10 Tage) vor der jeweiligen KKR-Sitzung Fördertopf Darlehn- und Grundstücksentwicklungsfonds des KK mit Rückführungspflicht aus den Einnahmen, die mit dieser Maßnahme erzielt werden. Dazu ist vor Auszahlung ein Darlehensvertrag gemäß Vorgaben KVA zwischen KK und KG zu schließen. Verzicht auf Rückführung bei Nichtdurchführbarkeit (s. Förderziel) Die Einnahmen aus den Maßnahmen unterliegen bis zur vollständigen Rückführungspflicht nicht der Anrechnungspflicht gegenüber dem KK. Der KKR beschließt den vorgelegten Verfahrensvorschlag.
Sitzung vom 23.11.2022
- Verlängerung der Lektorenbeauftragung von Herrn Axel Roth und Frau Heidrun Hemmerling: Der GKR der Kirchengemeinde Sperenberg beantragt für den Lektor Axel Roth und Lektorin Heidrun Hemmerling die Verlängerung der erweiterten Lektorenbeauftragung. Pfn. Döpmann als Kreisbeauftragte für die Arbeit von Lektoren und Prädikanten unterstützt den Antrag. Der KKR stimmt der erneuten Beauftragung von Herrn Axel Roth und Frau Heidrun Hemmerling für den erweiterten Lektorendienst in Region 3 für 6 Jahre zu und dankt ihnen für ihr Engagement.
- Aufstockung/Freistellung von Frau Annette Petzold für die Dauer des MAV-Vorsitzes: Am 28.09.2022 wurde eine neue Gesamtmitarbeitervertretung für den KK und seine Kirchengemeinden gewählt. Frau Annette Petzold, die mit 50 % RAZ als Gemeindepädagogin in Region 6 beschäftigt ist, wurde in der konstituierenden Sitzung am 18.10.2022 zur Vorsitzenden gewählt. Eine Freistellung von Frau Petzold für ihre Tätigkeit als MAV-Vorsitzende im Rahmen ihres Stellenumfangs würde zu unverhältnismäßig hoher Belastung in der Arbeit mit Kindern führen. Stattdessen unterstützt das Leitungsteam eine Aufstockung der Stelle. Der Arbeitsvertrag von Frau Petzold wird sachgrundbefristet für die Zeit ihrer Tätigkeit als MAV-Vorsitzende um 8h/Woche rückwirkend zum 01.11.2022 aufgestockt. Eine Dienstvereinbarung zwischen KK und MAV wird zeitnah abgeschlossen.
- Weiterführung des Pilotprojektes RU-Verpflichtung und Erstattung von PA-Kosten an die Gemeinden: Am 18.3.2020 wurde nach vorausgehenden Beratungen mit einer Projektgruppe und Herrn Fischer (Arbeitsstelle für Religionsunterricht) beschlossen (TOP 180320/4), dass sich Pfarrerinnen und Pfarrer in begründeten Ausnahmefällen von der Verpflichtung zum Religionsunterricht befreien lassen können, aber bei Bedarf auch zusätzliche Stunden über die Verpflichtung hinaus erteilen können, die ihren Kirchengemeinden dann erstattet werden (derzeit 103,- EUR/Monat). Nach Aussage von Herrn Fischer hat sich dieses Verfahren im Kirchenkreis sehr bewährt. Zurzeit erteilen 4 Pfarrerinnen und Pfarrer eine zusätzliche dritte Stunde RU. Der Einsatz der Pfarrerinnen und Pfarrer insgesamt gestaltet sich derzeit vergleichsweise konfliktfrei und erfolgreich. Der KKR beschließt die Verstetigung des Pilotprojektes zur Pfarrerverpflichtung, wonach Pfarrerinnen und Pfarrer in begründeten Ausnahmefällen von der Erteilung des RU befreit werden können oder wahlweise Stunden oberhalb der Verpflichtung von 2 WS an die eigene KG erstatten lassen können.
- Bitte des Kreiskantors um Kenntnisnahme des neuen Kirchenmusiklogos für den KKZF: In den letzten Wochen hat der Öffentlichkeitsausschuss und der Kirchenmusikkonvent sich intensiv mit der Frage eines Logos für die kreiskirchliche Kirchenmusik befasst. Die beiliegenden vier Entwürfe wurden diskutiert. Am Ende steht ein klares Votum für den dritten Entwurf Ansatz 3 "M". Der Kreiskantor verbindet mit dem zukünftigen Gebrauch eines Logos die Verstärkung der schrittweisen Entwicklung des Zusammenhalts der Musik auf kreiskirchlicher Ebene und bittet um Kenntnisnahme des dritten Entwurfs "M" einzusetzen. Der KKR dankt den Beteiligten für die Bemühungen um eine Stärkung der Kirchenmusik nach Innen und Außen u.a. durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.
Sitzung vom 21.9.2022
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Entfristung der Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Tim Drewanz ab 01.01.2023: Bisher war der Gemeindepädagoge Tim Trewanz auf Grund von Umgruppierungen verschiedener Stellenanteile für die Arbeit mit Kindern und Familien in den Regionen 1 und 2 nur befristet zu 100 Prozent im Kirchenkreis angestellt. Nach Rückkehr aus der Elternzeit im Januar 2023 wird die Aufstockung des Arbeitsverhältnisses entfristet.
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Lektor:innen-Beauftragung: Der KKR beauftragt Herrn Andreas Handschuh und Herrn Gunnar Wieland für 6 Jahre mit dem erweiterten Lektorendienst in den Kirchengemeinden der Region Dahme/Mark und Niederer Fläming und dankt beiden für ihr Engagement zu. Ebenfalls für einen Lektorendienst in den Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Sperenberg-Wünsdorf wird Frau Iris Lange beauftragt. Die Beauftragte des Kirchenkreises für die Arbeit mit Lektor:innen, Pfn. Angelika Döpmann stimmt ebenfalls zu.
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Beihilfe zur Heizungssanierung im Pfarrhaus Mittenwalde: Im Rahmen des Stellenwechsels und geplanten Neubezugs des Pfarrhauses/Probstei in Mittenwalde soll das Haus energetisch saniert werden. Der Bauausschuss votiert gegen den Entwurf einer Pelletheizung votiert und beführwortet stattdessen - trotz höherer Kosten - die nachhaltigere Lösung einer Erdwärmepumpe. Frau Kapp als zuständige Baubeauftragte legt einen Finanzierungsplan in Höhe von 623.000 Euro vor und plädiert dafür, die darin enthaltene Sicherheit von 20 Prozent beizubehalten. Die Kirchengemeinde Mittenwalde beantragt einen zusätzlichen Zuschuss des Kirchenkreises in Höhe von 114.000 Euro. Der Kreiskirchenrat stimmt dem Antrag zu. Die Mittel sollen dem Klimaschutzfond und dem Pfarrdienstwohnungsfond entnommen werden.
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Angleichung der Übernachtungskosten für das Rüstzeitheim Paplitz und das Freizeitheim Halbe:< Das Kuratorium der beiden Häuser hat sich einstimmig für eine Angleichung der Übernachtungskosten ausgesprochen. Wegen des unterschiedlichen Standards der beiden Häuser soll ein kleiner Unterschied erhalten bleiben. Die neuen Preise sollen ab sofort gelten. Gruppen, die bereits gebucht haben, zahlen noch die alten Übernachtungspreise. Der Kreiskirchenrat stimmt der vorgelegten Preisangleichung zu,
Sitzung vom 24.8.2022
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Vakanzvertretung in Rangsdorf: Ab 1.10.2022 ist die Pfarrstelle in den Kirchengemeinden Rangsdorf und Groß Machnow vakant, dort wird eine Vertretung bis zur Neubesetzung der Stelle benötigt. Die Ausschreibung der Stelle läuft, zum 1.1.23 ist alternativ eine/ein Entsendungsgeistliche/-geistlicher beantragt. Der KKR beschließt, Pfr. Christoph Rätz (Region 1) vom 1.10. bis 31.12.2022 aus freibleibenden Personalmitteln auf 100 % DU für pastorale Dienste in den Kirchengemeinden Rangsdorf und Groß Machnow aufzustocken.
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Klinikseelsorge in Luckenwalde: Das KMG-Klinikum Luckenwalde hat einen neuen Vertrag zur Zuweisung für die Klinikseelsorge unterzeichnet. Die Stellenanteile sollen 2024 mit der Stelle der KG Woltersdorf-Jänickendorf (dann nur noch 75 %) zusammen neu ausgeschrieben werden. In der Zwischenzeit bittet der KKR Der KKR um Aufstockung des Dienstumfanges von Pfn. Elisabeth Koppehl (Luckenwalde) von 50 auf 75 % DU zur Wahrnahme der Klinikseelsorge in der KMG-Klinik Luckenwalde ab 1.10.2022.
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Nachfolge im Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes Teltow-Fläming e.V.: Seit 2010 vertritt Pfr. Kurz zusammen mit Herrn Horstmann den KKZF in der Mitgliederversammlung des Diakonischen Werks Teltow-Fläming. Mit dem Ruhestand von Pfarrer Kurz (Mittenwalde) wird eine Neubesetzung erforderlich. Zukünftig erscheint es sinnvoll, dass der/die Diakoniebeauftragte des KK regulär eine/n der beiden vom KK zu bestimmenden Vertreter:innen in der Mitgliederversammlung des DWTF stellt, sowie eine weitere geeignete Person vom KKR oder der Synode gewählt wird. Da der derzeitige Diakoniebeauftragte Pfr. Hochbaum im Juli 2023 ebenfalls in den Ruhestand tritt, scheint derzeit eine Zwischenlösung sinnvoll, bis die Diakoniepfarrstelle neu besetzt worden ist. Pfn. Triesscheijn, KG Löwenbruch und Ahrensdorf, früher Elternzeitvertretung der pers. Referentin der Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, steht dafür bereit und bittet den Kirchenkreis um Gewährung qualifizierender Fortbildungen. Der KKR schlägt dem DWTF vor, Pfn. Saskia Triesscheijn in den Aufsichtrat zu berufen und dankt der Pfarrerin für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen.
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Beantragung des Siegels "Faire Gemeinde/Fairer Kirchenkreis": Auf der Herbstsynode 2021 hat der KK Zossen-Fläming beschlossen, sich auf den Weg zum „Fairen Kirchenkreis“ zu machen (Siegel lautet allerdings „Faire Gemeinde“). Es wurde ein Maßnahmenkatalog beschlossen, sowie ein Kampagnenjahr ausgerufen, das auf Kirchenkreisebene gemeinsam mit dem städtischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg zu 4 Online-Workshops zu den 4 Kriterien eingeladen hat, sowie zu zwei Exkursionen. Über die Veranstaltungen und weitere Tipps informiert ein Newsletter der beiden Kirchenkreise. Der Kreiskirchenrat hat darüber hinaus Grundsatzkriterien zur Verpachtung von Ackerland für Photovoltaikanlagen beschlossen. Schon vor der durch das Klimaschutzgesetz des EKBO geforderten Frist wurde außerdem auf freiwilliger Basis ein eigener Klimaschutzfonds für energetische Sanierungen an kirchlichen Gebäuden eingerichtet. Auf seiner nächsten Sitzung wird die AG Partnerschaft und Ökumene einen Vorschlag erarbeiten zur Umsetzung einer Klimakollekte, die die Partnerschaftsarbeit mit dem Globalen Süden neu in den Blick nehmen soll. Der KKR stellt die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen fest und nimmt sich vor, die Themen der vier Kriterien des Siegels „Faire Gemeinde“ weiter zu bearbeiten. Als Fairnessbeauftragte wird Annette Petzold benannt. Der Kirchliche Entwicklungsdienst der EKBO ist um die Verleihung des Siegels bei der Eröffnung der Herbstsynode gebeten.
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Vereinigung der Kirchengemeinden Rangsdorf und Groß Manchnow: Die Kirchengemeinden Rangsdorf und Groß Machnow-Klein Kienitz wollen den bisherigen Pfarrsprengel auflösen und zum 1.1.2023 die beiden Gemeinden vereinigen. Sie soll zukünftig den Namen tragen: Evangelische Versöhnungsgemeinde Rangsdorf tragen. Gemäß §30 Absatz 1 Satz 2 des Ältestenwahlgesetzes wurde beschlossen, nach der Vereinigung auf eine Neuwahl des GKR zu verzichten. Der KKR stimmt der Vereinigung der Kirchengemeinden Rangsdorf und Groß Machnow-Klein Kienitz zu einer Kirchengemeinde „Evangelische Versöhnungsgemeinde Rangsdorf“ zum 1.1.2023 zu. Ebenfalls stimmt der KKR im Zuge der Vereinigung der Entscheidung der Gemeindekirchenräte zu, keine GKR-Neuwahl nach dem Zusammenschluss durchzuführen. Das Konsistorium wird um kirchenaufsichtliche Genehmigung gebeten.
Sitzung vom 27.4.2022
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Ausschreibung (1.) Pfarrstelle der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde: Der Gemeindekirchenrat der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde hat die Wiederbesetzung der (1.) Pfarrstelle nach dem Ruhestand von Pfr. Kurz zum 1. November 2022 beschlossen. Die Stelle ist im Stellenplan zur Besetzung ausgewiesen und durch das Konsistorium zu besetzen. Das Pfarrhaus soll für den Nachfolger/die Nachfolgerin saniert werden, die entsprechenden Planungen sind in Vorbereitung. Der Kreiskirchenrat stimmt dem zu und bittet um kirchenaufsichtliche Genehmigung.
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Neubesetzung der Stelle für Popularmusik Schlagzeug mit 25% RAZ: Durch das überraschende Ausscheiden von Herrn Jürgen Stiehle als Schlagzeuger im Team Popularmusik ist eine Lücke entstanden, die schnell gefüllt werden muss, um die kontinuierliche Aufbauarbeit in diesem Arbeitsfeld nicht zu gefährden.Da die Projektmittel im Haushalt befristet bis 31.01.2026 bereits eingestellt sind, hat die Superintendentin vorab für die erneute Ausschreibung votiert. In die Bewerberkommission werden berufen: der Kreiskantor Manuel Gera (Leitung); die Kreisbeauftragte für Jugendarbeit Katrin Noglik; der Popularmusikbeauftragte der EKBO Michael Schütz, ein Mitglied der Popularmusikteams; Jörg Borleis als Mitglied des KKR.
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Neubesetzung der Stelle für die Projektleitung der Jugendkirche mit 100 % RAZ für 3 Jahre und 3 Monate: Frau Büchholz hat fristgemäß zum 30.06.2022 gekündigt. Um dem Profil der Stelle gerecht zu werden, sollte die Nachbesetzung vorrangig mit der Qualifikation Projektleitung und Mittelakquise geschehen. Die Ausschreibung sollte entsprechend offengehalten werden, so dass ein Abschluss in Non-Profit-Management ebenso berufsqualifizierend ausgeschrieben wird wie eine diakonische bzw. pädagogische Qualifikation mit entsprechender Berufserfahrung. Nach dem Ausscheiden von Frau Büchholz sind noch Personalmittel eingestellt für 3 Jahre und 3 Monate. Der KKR stimmt der Ausschreibung der Projektleitung der Jugendkirche sachgrundbefristet bis zum Projektende zu. Das Stellenprofil soll kurzfristig zwischen Superintendentin und Kreisbeauftragter für Jugendarbeit abgestimmt werden. In die Bewerbungskommission werden berufen: die Superintendentin Katrin Rudolph, die Kreisbeauftragte für Jugendarbeit Katrin Noglik, zwei Jugendliche aus dem Kreisjugendkonvent und/oder dem Leitungsgremium der Jugendkirche, Claudia Holke-Gottlob aus dem KKR.
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Verlängerung und Neubeauftragung von LektorAuf Antrag der Kirchengemeinde "Peter und Paul" Rosenthale wird die Beauftragung für Lektorin Dorothea Woitschätzky für weitere sechs Jahre verlängert. Ebenso stimmt der KKR der Verlängerung für Lektorin Helga Wagenitz (Kirchengemeinde Blankenfelde-Jühnsdorf zu und dankt beiden für Ihr Engagement. Neu beauftragt wird Frau Carina Wunderlich als Lektorin in den Gemeinden des Pfarrsprengels Bardenitz-Dobbrikow. Pfn. Döpmann als zuständige Kreisbeauftragte hat Frau Wunderlich in der Lektorenausbildung, die Frau Wunderlich im April 2022 erfolgreich abgeschlossen hat, begleitet und befürwortet den Antrag.
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Antrag der Kirchengemeinden Bestensee-Pätz und Gräbendorf-Dreikirchen auf Vereinigung und Namensgebung:
Die vereinte Kirchengemeinde soll laut GKR-Beschluss heißen: „Evangelische Kirchengemeinde Petrus und Paulus - Bestensee“. Ob die Verwendung des Bindestrichs genehmigungsfähig ist, liegt in der Entscheidung des Konsistoriums. Der KKR stimmt der Fusion der Kirchengemeinden zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung. -
Antrag der KG Gräbendorf-Dreikirchen und Bestensee-Pätz auf Zuschuss zur fachgerechten Bewertung und Erschließung des Verwaltungsschriftgutes: Die KG Gräbendorf-Dreikirchen und Bestensee-Pätz stellen den Antrag auf Zuschuss lt. Angebot von Herrn Reiher vom Landeskirchlichen Archiv Berlin für die Aufarbeitung ihres Schriftgutbestandes. Die Archivpflegerinnen des KK befürworten diese. Lt. KKR Beschluss vom 13.05.2015 kann der Kirchenkreis einen Zuschuss bis zu 50 % der Arbeitskosten geben. Die Archivpflegerinnen empfehlen, dass der Kirchenkreis sich mit 50 % der Erschließungskosten (ohne Material- und Transportkosten) beteiligt. Der KKR stimmt dem Antrag der Kirchengemeinden auf einen Zuschuss zu. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
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Antrag KG Luckenwalde auf Zustimmung zum Erwerb einer Waldfläche:Die Kirchengemeinde ist seit längeren am Erwerb von Waldflächen interessiert. Nunmehr bietet sich die Gelegenheit, zwei größere Flächen mit insgesamt 135.426 qm zu erwerben. Die Kirchengemeinde verfügt über ausreichend Vermögen aus dem allg. Kirchenvermögen, um diesen Erwerb zu finanzieren. Mit der Entnahme aus dem allg. Kirchenvermögen ist ein Zinsverlust für die Kirchengemeinde verbunden. Da auch die Zinseinnahmen der Anrechnungspflicht gegenüber dem Kirchenkreis unterliegen, bedarf die Entnahme aus dem allgemeinen Kirchenvermögen der Zustimmung des KKR, der dem Antrag folgt.
Sitzung vom 16.3.2022
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In einer gemeinsamen Sitzung haben die Gemeindekirchenräte Thyrow und Trebbin die Ausschreibung der 1. Pfarrstelle beschlossen. Ein Entwurf für einen Auschreibungstext soll bis Ende März entstehen und diskutiert werden. Eine zeitnahe Veröffentlichung soll erfolgen. Der KKR stimmt dem Vorschlag zu.
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Nach Kündigung des Klinikseelsorge-Vertrages für das Krankenhaus Luckenwalde durch den Träger KMG zum 31.3. endet der Dienstauftrag für den Glienicker Pfarrer Christian Jänicke. Mit den freiwerdenden Stellenanteilen soll Christian Jänicke die Vakanzvertretung im Pfarrsprengel Trebbin übernehmen.
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Ausschreibungen und Übergangsregelungen in der gemeindepädagogischen Arbeit der Region 3 und 6: Nachdem Gemeindepädagogin Ruth Wiarda (bisher Region 3 und 6) die unbefristete gemeindepädagogische Stelle in Region 4 zum 1.3.2022 übernommen hat, sind die im Januar getroffenen Regelungen für die gemeindepädagogische Arbeit in Region 3 und 6 obsolet. Die so freigewordenen Stellenanteile (55% RAZ) für die Elternzeitvertretung von Fraz Büttner können jetzt für ein Jahr ausgeschrieben werden. Diese soll aus Gründen des flexibleren Mitarbeitenden-Einsatzes "zur besonderen Verfügung" ausgeschrieben werden. Danach muss der Stellenzuschnitt grundsätzlich neu bedacht werden. Mit der Region 6 laufen bereits konzeptionelle Gespräche. Zum 1.4.2022 konnte Frau Annette Petzold als neue gemeindepädagogische Mitarbeiterin gewonnen werden. Zu ihrem Aufgabengebiet wird nun auch die Arbeit mit Kindern in der Kirchengemeinde Am Golmberg gehören. In der Region 3 soll die Elternzeitvertretung vorerst auf Minijob-Basis gelöst werden.
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Übergangslösung für die gemeindepädagogische Arbeit im Pfarrsprengel Baruth/Mark: Frau Katharina Schicke ist bereit für die Vakanzzeit die Christenlehre-Gruppen in Baruth/Makr und Paplitz zu übernehmen. Sie soll aus den vakanten Mitteln bis zur Neuanstellung einer Fachkraft auf Minijob-Basis angestellt werden. Frau Schicke hat bereits mehrfach in der Arbeit mit Kindern in den Gemeinden mitgearbeitet und ist ehrenamtliche Organistin in Baruth/Mark.
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Weiterbeschäftigung in der Arbeit mit Jugendlichen in der Region 2: Paul Kömmling ist seit zwei Jahren auf geringfügiger Basis in der Region 2 tätig. Dort erfüllt er neben seinem religionspädagogischem Studium engagiert und zuverlässig Aufgaben in der Jugendarbeit und im popularmusikalischen Bereich der Kirchenmusik. Auf eigenen Wunsch wird die Befristung der Stelle zum Ende seines Studiums im Februar 2023 fortgesetzt.
Sitzung vom 16.2.2022
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Querschnittsvisitation Jugendarbeit 2022: Die kreiskirchliche Visitation besucht die Kreisjugendarbeit und die Jugendkirche. Als Zeitraum ist der 16.9. bis 14.10.2022 vorgesehen. Besucht werden sollen der Abendgottesdienst zur Einführung der Teamer:innen am 16.9. (Zugleich Eröffnung der Visitation), der Kreisjugenkonvent am 17.9., die Konfi-Camp-Vorbereitung (23. bis 25.9.), die Jugendkirche, die Jungen Gemeinden der Region 7, die Popularmusik sowie ggf. weiter Termine der Jugendarbeit nach Wunsch. In die Visitationskommission werden von den Kreisbeauftragten berufen: Friedemann Düring, Manuel Gera, Michael Henseler, aus dem KKR: Superintendentin Katrin Rudolph, Helga Wunderlich, Jens Bärmann und Andreas Horstmann. Für die fachliche Begleitung soll eine Kreisbeauftragte:r für die Jugendarbeit eines benachbarten Kirchenkreises angefragt werden.
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Bildung einer Gesamtkirchengemeinde: Die Kirchengemeinden der Pfarrsprengel Woltersdorf und Jänickendorf wollen eine Gesamtkirchengemeinde bilden. Die entsprechenden Beschlüsse liegen dem KKR vor, der dem Vorhaben zustimmt. Der Antrag muss nun seitens der Landeskirche Zustimmung finden.
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Verlängerung der Übungsleiterpauschale in der Kirchengemeinde Rosentahl: Für die Christenlehre-Arbeit in der Kirchengemeinde erhält Frau Claudia Kühne eine Übungsleiterpauschale. Der KKR stimmt der Verlängerung zu.
Sitzung vom 21.1.2022
- Ausschreibung der Kirchenmusikstelle in Region 6: Die Stelle wird wegen beruflicher Neuorientierung des Stelleninhabers zum 1.4.2022 frei. Die Neuausschreibung wird derzeit vorbereitet. Der KKR beschließt die Ausschreibung der im Stellenplan vorgesehenen 50 % RAZ einer KM2-Stelle zum 1.4.2022 für die Region 6. Bei einem positiven Votum aus der Region kann die Stelle temporär mit Mitteln aus der Arbeit mit Kindern für Kinderchorarbeit oder musikalische Früherziehung aufgestockt werden. Ebenso würde es der KKR unterstützen, wenn die Gemeinden der Region die Stelle aus eigenen Mitteln aufstocken.
- Ausschreibung der Pfarrstelle Am Golmberg: Pfr. Dr. Boekels geht zum 31.5.22 in Ruhestand. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Am Golmberg mit 100 % DU ist durch Gemeindewahl neu zu besetzen, mit der Pfarrstelle verbunden ist die Vakanzverwaltung der Ev. Kirchengemeinden Gebersdorf und Schlenzer (die Gemeindekirchenratsbeschlüsse der Ev. Kirchengemeinde Am Golmberg, Ev. Kirchengemeinde Gebersdorf und Ev. Kirchengemeinde Schlenzer diesbezüglich sind vorhanden). Die Gemeindekirchenräte bitten um Ausschreibung der Pfarrstelle. Eine Dienstwohnung mit Wohnsitz in Petkus ist vorhanden. Der KKR stimmt der Pfarrstellenausschreibung im kirchlichen Amtsblatt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung. Die Pfarrstelle ist im Stellenplan zur Wiederbesetzung vorgesehen.
- Verlängerung Lektorenbeauftragung von Christel Holland, Ina Nowaczyk und Margitta Reimer für die Region 6: Der GKR Dahme beantragt die Verlängerung der Lektorenbeauftragung von Christel Holland, Ina Nowaczyk und Margitta Reimer. Pfn. Döpmann als Kreisbeauftragte des Kirchenkreises ist informiert. Der KKR beauftragt Christel Holland, Ina Nowaczyk und Margitta Reimer für weitere 6 Jahre mit dem erweiterten Lektorendienst für Region 6 und dankt ihnen für ihr Engagement.
- Kriterien für den Klimaschutzfonds (Anlage): Eine vom KKR eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus den Baubeauftragten des KK, Frau Kapp und Herrn Schwerdtfeger, Herrn Schüler (Haushaltsausschuss), Herrn Hochbaum, Herrn Liesigk, Herrn Meier (alle Bauausschuss) und der Superintendentin, haben die angehängten Kriterien für die Ausreichung aus dem neugebildeten Klimaschutzfonds erarbeitet. Eine begleitende Liste der zu priorisierenden Bauvorhaben soll bis Jahresende entstehen, da die Erstellung noch Zeit seitens des Perspektiv- und Strukturausschusses benötigt und der Klimaschutzfonds ohnehin erst ab 2023 verpflichtend ist. Bis dahin werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Der KKR beschließt die Kriterien.
- Grundsatzbeschlüsse zur Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen im KK Zossen-Fläming:
1. Errichtung von Photovoltaikanlagen: Der KKR nimmt die sich häufenden Anfragen von Investoren zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf kircheneigenen landwirtschaftlichen Flächen und die Empfehlungen des NABU (Anlage) zur Kenntnis. Der KKR befürwortet vorrangig die Nutzung von Dächern für die Installation von Photovoltaikanlagen, aber auch die Nutzung kircheneigener Grundstücke für die Gewinnung von erneuerbaren Energien. Die Belange der in der Region tätigen Landwirte sollen hierbei berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Flächen für eine ökologische Landwirtschaft verpachtet sind oder dafür in Betracht kommen. Um hier frühzeitig Einfluss zu nehmen, sind die Kirchengemeinden gebeten, die jeweiligen Regionalplanungen zur Kenntnis zu nehmen und die Interessen der Kirchengemeinden rechtzeitig in die Planungen einzubringen. Die Gemeindekirchenräte sind bei entsprechenden Anfragen gebeten, das Verwaltungsamt in die Verhandlungen zu den Verträgen einzubeziehen und sich vor Entscheidungen über den Abschluss entsprechender Verträge unter Beachtung der Handreichung des Umweltbüros der EKBO und der jeweiligen Situation vor Ort umfassend zu informieren. Abstimmung: Bei zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
2. Kriterien für die kreiskirchliche Zustimmung zur Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen (Anlage): Eine AG, bestehend aus Frau Lüderitz und Herrn Sehmsdorf (beide Liegenschaftsabteilung KVA), Herrn Ahlborn (KKR), Herr Klass (Umwelt-AG) und Frau Hösel (Eine-Welt-Promotorin) hat Kriterien für den KK zur Zustimmung von Pachtverträgen durch das KVA erarbeitet. Die Kriterien werden besprochen. (Vorlage aus der AG noch nicht eingegangen, spätestens als Tischvorlage). Die Delegation der kirchenaufsichtlichtlichen Genehmigung vom KKR an den Leiter des KVA ist nach HKVG § 66 und § 88 zulässig. Der KKR beschließt die anliegenden Vorgaben für die Vergabe von kircheneigenen Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung als Voraussetzung der Erteilung einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung und bittet die Kirchengemeinden um Beachtung der Handreichung der EKBO sowie im Sinne der Bewahrung der Schöpfung sich intensiv um eine Verpachtung an Landwirte zu bemühen, die die kircheneigenen Flächen ökologisch bewirtschaften. Abstimmung: einstimmig beschlossen.
- Vergabepraxis von Erschließungsfonds, Grundstücksentwicklungsfonds und Pfarrdienstwohnungs SER:
1. Vergabepraxis Erschließungsfonds: Die bisherige Vergabepraxis bezieht sich auf einem Schreiben von Herrn Sehmsdorf (Liegenschaftsabteilung) vom 17.1.2014 und wird vom Kreiskirchenrat in folgender Weise bestätigt: Der Kreiskirchenrat des Ev. Kirchenkreises Zossen-Fläming hat einen gesonderten Fonds „Erschließungskosten“ zur Verfügung gestellt, um die Kirchengemeinden zu unterstützen, die durch Erschließungsmaßnamen belastet sind. Diese Unterstützung begründet sich neben der finanziellen Belastung insbesondere darin, dass die Kirchengemeinden häufig keinen tatsächlichen oder unmittelbaren Vorteil aus der jeweiligen Erschließungsmaßname ziehen können. Aus dem Fonds sollen Beiträge zu Bescheiden von Erschließungsmaßnahmen, hier insbesondere Abwasser, Frischwasser, Straßenausbau und Straßenbeleuchtung, und Bescheide zu Sanierungsbeiträgen innerhalb von Sanierungsgebieten zu 50 % finanziert werden. Im Rahmen der sog. Altanschließerregelung wurde die Unterstützung des Kirchenkreises auch auf solche Bescheide ausgedehnt. Sofern jedoch Kirchengemeinden Baumaßnahmen beauftragen, die neue Hausanschlüsse umfassen, kann eine Beteiligung des Kirchenkreises nicht über den Fonds „Erschließungskosten“ erfolgen. Dies gilt z.B. für den Einbau von sanitären Einrichtungen in Kirchengebäude. Hierbei handelt es sich um Baumaßnahmen, deren Finanzierung die Kirchengemeinden aus eigenen Mitteln sicherstellen müssen. Der Kreiskirchenrat verzichtet auf eine Einzelfallprüfung bei der Beihilfe aus dem Fonds „Erschließungskosten“ und sagt einen generellen Zuschuss in Höhe von 50 % der angefallenen Kosten zu. Die davon unabhängig erforderliche Prüfung wird in die Hände des Verwaltungsamtes gelegt. Kirchengemeinden, die durch entsprechende Bescheide belastet sind, stellen einen schriftlichen Antrag an die Liegenschaftsabteilung im Verwaltungsamt. Kopien der Bescheide sind nicht erforderlich. Originalbescheide, sofern diese bei den Kirchengemeinden eingehen, sind zur Zahlung anzuweisen und zusammen mit dem Antrag an das Verwaltungsamt zu übersenden. Eine einfache Mail mit der Bitte um Beteiligung des Kirchenkreises hält den Prüfungskriterien des Kirchlichen Rechnungshofes nicht stand. Im Rahmen der Prüfung wird auch die Möglichkeit eines Widerspruchs geprüft. Dies ist nur binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides bei der Kirchengemeinde möglich. Sofern im Rahmen von Abrechnungen von Maßnahmen durch die Kommunen oder Verbände Erstattungen geleistet werden und der Kirchenkreis 50 % der Kosten des ursprünglichen Bescheides übernommen hatte, werden 50 % des jeweiligen Erstattungsbetrages dem Fonds „Erschließungskosten“ wieder zugeführt. Der Kreiskirchenrat erhält im Rahmen der Jahresabschlüsse einer Aufstellung aller Bescheide nebst einer Aufstellung der Beteiligung des Kirchenkreises und wird ggf. die Vorgaben für den Fonds „Erschließungskosten“ ändern oder anpassen. Der KKR macht sich die Regelung erneut zu eigen.
2. Vergabepraxis Pfarrdienstwohnungsubstanzerhaltungsrücklage: Der erhöhte Bauaufwand im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung führt zu erhöhtem Zugriff auf die Pfarrdienstwohnungsubstanzerhaltungsrücklage (PFDW SER). Die PFDW SER (91.5130.01 - 2020: 475.842,70 €) sammelt die SER aller PFDW, eine SER kann gebäudeübergreifend geführt werden. Der KKR beschließt, dass die PFDW SER (91.5130.01 - 2020: 475.842,70 €) als Solidarfonds geführt wird. Der KKR bittet das KVA um eine einmalige Aufstellung der Summen der einzelnen einbehaltenen PFDW SER. Für den Fall, dass eine PFDW nicht mehr als solche genutzt werden soll, erhält die KG als Gebäudeeigentümerin einen angemessenen Ausgleich.