Aus der Arbeit des Kreiskirchenrates

Sitzung vom 21.2.2024

1. Personalia:

Verlängerung der Beauftragung von Pfn. Angelika Döpmann: Frau Döpmann wurde 2023 zunächst befristet für ein Jahr mit der Seelsorge an ukrainischen Geflüchteten und deren Helferkreise beauftragt. Da der Bedarf weiterhin besteht, erfolgt eine Verlängerung der Beauftragung für befristet für ein weiteres Jahr ab März 2024. (Beschluss 240221/3)

 

Verlängerung der Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Josephine Strauch und Helge Marx: Beide sind mit 25 %-Stellenanteilen befristet bis Ende Januar 2026 beim Projekt Popularmusik im Kirchenkreis angestellt. Zusätzlich erhielten beide eine Aufstockung aus den vakanten Personalmitteln für das Projekt Jugendkirche, in das sich beide sehr engagiert einbringen. Ein neuer Ort für die Jugendkirche konnte in Luckenwalde gefunden werden und es wurden Veranstaltungen durchgeführt, welche die Jugendarbeit und die Bandarbeit miteinander verbinden. Da beide Aufstockungen im Laufe des Jahres ausgelaufen wären, und die Projektstelle für die Jugendkirche weiterhin vakant ist, haben die Kreisbeauftragten für Kirchenmusik und Jugendarbeit beantragt, die Aufstockung bis Ende Januar 2026 zu verlängern. Der Kreiskirchenrat stimmt dem Antrag zu. (Beschlüsse 240221/7.1 und 240221/7.2).

 

Wiederbeauftragung von Ingo Busack als Prädikant: Die 6-jährige Beauftragung von Herrn Busack als Prädikant für die Kirchengemeinde Rangsdorf läuft im April ab. Einer Wiederbeauftragung stimmen nach einem Gespräch sowohl Superintendentin Dr. Katrin Rudolph als auch die Beauftragte für die Arbeit mit Prädikanten und Lektor:innen Pfn. Angelika Döpmann zu. Der KKR stellt beim Konsistorium den Antrag auf Wiederbeauftragung von Herrn Ingo Busack für den Prädikantendienst im gesamten Kirchenkreis. (Beschluss 240221/8)

 

2. Querschnittsvisitation 2024

Aussetzung der Querschnittsvisitation "Arbeit mit Kindern" zugunsten einer Bestandsaufnahme "Gebäudebedarf im Kirchenkreis": Der vom KKR beschlossene Visitationsplan für die Amtszeit der Superintendentin sieht für 2024 eigentlich eine Querschnittsvisitation für den Fachbereich "Arbeit mit Kindern" vor. Da jedoch mehrere Stellen derzeit vakant sind, und sich der Fachbereich derzeit sowieso in einem von Externen begleiteten Prozess der Neuausrichtung befindet, soll zunächst die Personalgewinnung neu aufgestellt und das Konzept überarbeitet werden. 

Andererseits wurden im Januar 2024 vom KKR Schritte zur Überarbeitung des Gebäudebedarfplanes eingeleitet, die zur Herbstsynode 2025 abgeschlossen sein soll. Hierzu wären systematisch Jahr für Jahr Besuche in den Gemeinden für eine Bestandsaufnahme sinnvoll. Aus diesem Grund beschließt der KKR die Veränderung im Visitationsplan. (Beschluss 240221/10).

 

3. Überarbeitung Präventionskonzept 

Auf Grund der veränderten Bestimmungen im landeskirchlichen Präventionskonzept ist auch eine Überarbeitung des kreiskirchlichen Konzepts erforderlich (Schutzkonzept des Kirchenkreises Zossen-Fläming zur Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt). Das neue Konzept soll auf der Frühjahrssynode am 16. März beschlossen werden.

 

Gegenüber der derzeit geltenden Fassung von 2021 sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Neuer Punkt 2: Geltungsbereich und Möglichkeiten zum Beitritt zum Schutzkonzept
  • Neuer Punkt 3: Definition von sexualisierter Gewalt
  • Ergänzung in Punkt 4: Personalverantwortung bzgl. eines Passus in jedem neuen Arbeitsvertrag
  • Einfügen des wörtlichen Verhaltenskodex der EKBO unter Punkt 6 (Verhaltenskodex)
  • Große Erweiterungen in Punkt 9: Beschwerdewege/Ansprechpersonen/Meldewege durch Konkretisierung der Meldewege
  • Unter Punkt 10 ist jetzt der vollständige Interventionsplan der EKBO eingearbeitet worden
  • Der Anhang hat sich dementsprechend verändert: es sind jetzt die EKBO-Interwentionspläne und Meldeformulare ergänzt
  • Die Kontakt- und Telefonliste wurde aktualisiert.

Der KKR macht sich das Konzept zu eigen und empfiehlt der Synode es anzunehmen. (Beschluss 240221/11.2)

 

Sitzung vom 19.1.2024

1. Personalia:

Aufstockung des BU von Katja Krausche: Heidrun Hemmerling ist mit einem BU von 50 % in der Region 4 beschäftigt und geht auf eigenen Wunsch zum 31.03.2024 vorzeitig in Rente. Ihre Stellenanteile soll Frau Krausche übernehmen, sodass diese dann mit insgesamt 75 % für die gesamte Region 4 (KG im Dahme-Seenland, die KG Petrus und Paulus Bestensee sowie wie bisher schon für die Paul-Gerhardt-KG Mittenwalde) als Küsterin zuständig ist.

 

Der KKR beschließt, den BU von Frau Krausche zum 01.04.2024 von bisher 25 % um weitere 50 % auf insgesamt 75 % zu erhöhen.

Die MAV wird informiert. (Beschluss 240119/3)

 

Antrag Ruth Wiarda auf Langzeitfortbildung „Seelsorge mit Kindern“: Ruth Wiarda bittet um Genehmigung einer umfangreicheren Fortbildung, die daher dem KKR zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Fortbildung startet im April 2024 in Kloster Lehnin und erstreckt sich über zwei Jahre mit jeweils fünf dreitägigen Terminen. Die Kosten betragen 400 € plus Übernachtung und Verpflegung. Sie bittet um Übernahme eines Teils der Kosten nach der 3/3-Regelung.

 

Der KKR stimmt dem Antrag auf Fortbildung und der Übernahme eines Drittels der Kosten zu. Ein zweites Drittel wird durch die Sachkostenstelle Regionale Gemeinde-pädagogik getragen. Das letzte Drittel ist durch die Mitarbeiterin selbst zu tragen.

Die MA hat in Vorleistung zu gehen und erhält zwei Drittel der nachgewiesenen Ausgaben erstattet. Verpflegungskosten sind nach Fortbildungsgesetz der EKBO nicht erstattungsfähig. (Beschluss 240119/04)

 

2. Übungsleiterpauschalen für die Leitung von Kindergruppen im Pfarrsprengel Sperenberg Wünsdorf

Der GKR Sperenberg hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 besprochen, dass die zurzeit unbesetzte Stelle des Kirchenkreises der Reg. 3 umgehend erneut ausgeschrieben wird. Am 12.12.2023 hat der GKR Sperenberg dann folgendes beschlossen (da bisher keine Bewerbungen eingingen): Virginia Schraps und Tamara Kulse, die schon seit mehreren Jahren die durch hauptamtliche MA geleitete Kinderkirchengruppe in Sperenberg als Teamerinnen begleiten und über die kreiskirchliche Jugendarbeit die Jugendleiter-Card (JULEICA) des Landes Brandenburg erworben haben, haben sich bereit erklärt, ab März 2024 vertretungsweise die Kinderkirchengruppe in Sperenberg, die sich wöchentlich montags um 16:00 Uhr trifft, zu leiten.

 

Der Gemeindekirchenrat begrüßt ausdrücklich das Engagement für die Kinderkirche und bittet den Kirchenkreis um Unterstützung durch fachliche Beratung sowie durch Zahlung einer Übungsleiterpauschale aus eingesparten Personalmitteln für die vakante gemeindepädagogische Stelle. Von gemeindlicher Seite würde Frau Holke-Gottlob (Mitglied des Gemeindekirchenrates und des Kreiskirchenrates) Ansprechpartnerin für die beiden Gruppenleiterinnen sein.

 

Nach Angaben des Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Kindern Michael Henseler ist die Zahlung von 20 € pro Stunde angemessen. Die Summe wird je erteilter Gruppenstunde gezahlt und schließt die Vor- und Nachbereitung ein. Die Abrechnung erfolgt mittels eines monatlich einzureichenden Stundenzettels. Die KG geht mit der Zahlung in Vorleistung und bekommt die entstandenen Kosten vom KK erstattet.

Die beiden Frauen werden aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen. (Beschluss 240119/6.1)   

 

Frau Maria Veit hat sich bereit erklärt, ab März 2024 vertretungsweise die Kinderkirchengruppe in Wünsdorf, die sich wöchentlich mittwochs um 16:15 Uhr trifft, zu leiten.  Der Gemeindekirchenrat begrüßt ausdrücklich das Engagement für die Kinderkirche und bittet den Kirchenkreis um Unterstützung durchfachliche Beratung sowie durch Zahlung einer Übungsleiterpauschale aus eingesparten Personalmitteln für die vakante gemeindepädagogische Stelle.

 

Frau Veit wird aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen.

 

Der KKR beschließt die Zahlung einer Übungsleiterpauschale in Höhe von 20 Euro pro erteilter Gruppenstunde im Bereich der Kinderkirche an Maria Veit ab dem 01.03.2024 aus den übrigen Personalmitteln der vakanten gemeindepädagogischen Stelle. Die Mittel werden so lange gezahlt, bis nach Wiederbesetzung der Stelle eine geregelte Übergabe der Gruppen innerhalb von längstens zwei Monaten erfolgt ist. (Beschluss 240119/6.2)

 

3. Verfahren Fonds Profilierung kirchlicher Standorte

Generelles Vorgehen zu Folgeanträgen aus dem Fonds zur Profilierung kirchlicher Standorte: Der KKR-Beschluss zur Einrichtung eines Fonds‘ zur Profilierung kirchlicher Standorte vom 20.09.2023 sieht vor, dass im Rahmen eines Projekts von jeder KG mehrere Anträge bis zu einer Gesamtförderung i. H. v. 5.000 € gestellt werden können.

 

Wenn Folgeanträge dem Projektziel nach zum ersten Antrag passen, den Förderkriterien entsprechen und die Gesamtfördersumme nicht überschreiten, auch immer durch den KKR bewilligt werden müssen, führt die zu einem unnötigen Aufwand und zeitlicher Verzögerung.

Der KKR beschließt, die Bewilligung von Folgeanträgen auf Förderung aus dem Fonds zur Profilierung kirchlicher Standorte geschäftsführend an die Superintendentur zu übertragen, solange die Kriterien erfüllt sind und das Konzept des Erstantrags lediglich fortgeführt oder sinngemäß erweitert wird. (Beschluss 240119/8.3)

 

 

Sitzung vom 20.12.2023

1. Personalia:

Auf Grund der krankheitsbedingt schwierigen Personalsituation in der Superintendentur des Kirchenkreises wird die eigentlich bis Ende 2023 befristete Aufstockung von Elke Plaschke auf eigenen Wunsch hin verlängert. Außerdem wird der Beschäftigungsumfang von Manuela Alisch (Gemeindebüro in Blankenfelde, Löwenbruch und Ahrensdorf) vorübergehend auf 100 Prozent zur Unterstützung der Superintendentur aufgestockt. (Beschlüsse 231220/4 und 231220/5).

 

Die im vergangenen Jahr erfolgte Aufstockung des Stellenanteils für Josephine Strauch (Team Popularmusik) für Koordinationsaufgaben der Jugendkirche wird ab 1. Januar 2024 auf eigenen Wunsch auf 50 Prozent reduziert, zunächst befristet für ein Jahr. (Beschluss 231220/6)

 

Der Kreiskirchenrat stimmt der Anstellung von Angela Haupt, Ev. Dreifaltigkeitskirchengemeinde Trebbin, als Gemeindehelferin zu. Finanziert werden soll die Stelle aus Mitteln der Kirchengemeinde. Sie ist für ein Jahr befristet. (Beschluss 231229/7)

 

2. Stellenausschreibung (Beschluss 231220/8)

Die Ausschreibung der gemeindepädagogischen Stelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Luckenwalde  und im Pfarrsprengel Bardenitz-Dobbrikow soll in bewährtem Format zügig auf den Weg gebracht werden. 

3. Vermietung eines Zimmers im Pfarrhaus Illmersdorf (Beschluss 231220/9)

Das Pfarrhaus Illmersdorf steht auf Grund der Elternzeit von Pfarrerin Lý-Elisabeth Dang derzeit leer. Eine Studentin hat Interesse, ein Zimmer zum Schlafen und Studieren anzumieten, befristet für ein Jahr. Der Kreiskirchenrat stimmt dem Anliegen aus dem GKR Illmersdorf zu, längstens jedoch bis zum 31.12.2026. 

4. Abgabe der Kirchenkreis-Busse an Kirchengemeinden (Beschluss 231220/10)

Aufgrund der bevorstehenden Neuregelungen der Umsatzsteuer wurde durch das Kirchliche Verwaltungsamt angeregt, die drei Kirchenkreis-Kleinbusse in den Besitz von Kirchengemeinden zu überführen. Die KG Bestensee und die KG Trebbin haben ihre Bereitschaft signalisiert, je einen der Busse zu kaufen.

 

Der KKR beschließt, je einen Bus aus dem Bestand an drei verschiedene Gemeinden zu verkaufen.

 

Folgende Bedingungen sind daran geknüpft: 

  • Andere KG müssen die Möglichkeit haben, weiterhin auf die Busse zugreifen zu können.
  • Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehende Buchungen müssen bestehen bleiben.
  • Soll der Bus innerhalb von 5 Jahren nach Kauf wiederverkauft werden, besteht für KG des KK ein Vorkaufsrecht zum dann bestehenden Zeitwert.
  • Die SER bleibt beim Kirchenkreis.

Der Verkauf der Busse kann in zwei Varianten erfolgen: 

  • Wenn der Bus zu 1 Euro verkauft wird, muss der Bus für die Dauer von 2 Jahren wie bisher zu 35 Cent/km (einschließlich Benzin) mietbar sein.
  • Übernehmen die Gemeinden die Busse zum Zeitwert (zum Jahresende bei 9.569 Euro pro Bus), können sie die Konditionen der Vermietung an andere KG selbst bestimmen.
  • Die erwerbende KG entscheidet selbst, zu welchen dieser Konditionen der Kauf erfolgt.  

5. Antrag auf Zuweisung aus dem Fonds Profilierung Kirchlicher Standorte (Beschluss 231220/11)

Die Kerzendorfer Kirche (Ortsteil von Ludwigsfelde) soll auch für andere Veranstaltungen des Dorfes genutzt werden. Gemeinsam mit dem Ortsbeirat wurde geplant, die Kirche Kerzendorf in den Fontane-Wanderweg F5 zu integrieren. Es sollen im Ort sechs Infotafeln aufgestellt werden, eine davon an der Kirche. Der Ort Kerzendorf soll als Teil des Schanzenwegs über den Tourismusverband Fläming e.V. vermarktet werden.

 

Die Abstimmung mit dem Ortsbeirat fand am 16.08. statt, eine Informationsveranstaltung für das gesamte Dorf am 17.09.2023. Der GKR hat am 25.10.23 die Maßnahmen unter dem Titel „Kirche Kerzendorf – erzählen und erleben“ beraten und beschlossen. Zu den Vorhaben wurde eine Ausstellung erarbeitet, die auf vier Tafeln über Entstehung, Geschichte und Weiterentwicklung der Kirche informiert. Die Herstellung der Tafeln hat 560 Euro gekostet. Der GKR Kerzendorf beantragt die hälftige Förderung der Kosten für die Tafeln in Höhe von 280 Euro. Es fehlt noch ein Markenname.

 

Der Kreiskirchenrat nimmt den Antrag zur Kenntnis und dankt der Kirchengemeinde Kerzendorf für das Engagement und überweist ihn zur Finanzierung an die für den Fonds zuständige Superintendentin. 

6. Vereinigung der Kirchengemeinden Jüterbog und Kloster Zinna  (Beschluss 231220/12)

Die Gemeindekirchenräte Kloster Zinna und St. Nikolai Jüterbog haben auf ihren Novembersitzungen die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde zum 01.01.2025 beschlossen. Sie wird den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Jüterbog-Kloster Zinna“ tragen und ihren Sitz in Jüterbog haben. Eine neue Satzung wurde ebenfalls beschlossen. Der Kreiskirchenrat stimmt dem zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung. 

7. Aussetzung des Synodenbeschlusses vom 21.03.2015 über die „Leitlinie zur möglichen Vergabe von Bauzuschüssen für Kirchen der Kategorie III als Anhang zum Gebäudebedarfsplan“ (Beschluss 231220/13)

Der aktuelle Gebäudebedarfsplan wurde 2011 erarbeitet und 2012 beschlossen. Die Einstufung von Kirchen in die Kategorie 3 heißt nicht, dass die Gebäude aufgegeben werden. Der KK stellt auch hier Geld für Notsicherungen bereit. 

 

In seiner Sitzung am 10.12.2014 hat der KKR neue Vergaberichtlinien von Baubeihilfen für Kirchen der Kategorie III beschlossen, die die Möglichkeit geben sollten, Fördermaßnahmen mit Baubeihilfen des Kirchenkreises zu planen. Sie galten vorerst nur für das Jahr 2015, wurden dann aber auf der Synode am 21.03.2015 als Anhang zum Gebäudebedarfsplan mehrheitlich beschlossen.

 

Der Haushalt des Kirchenkreises für 2024 (beschlossen auf der Kreissynode am 11.11.2023) sieht 350.000 Euro für die Förderung von Bauwunschanmeldungen vor. Dies sind 50.000 Euro weniger als 2023. Der Bauausschuss benötigt deshalb eine Empfehlung, wie mit der Mittelkürzung umzugehen ist. Der KKT beschließt, dass Baubeihilfen vorrangig an Kirchen der Kategorie 1 und 2 ausgereicht werden. 

 

8. Visitationsbescheid Region 4 des Kirchenkreises (Mittenwalde, Bestensee und Dahme-Seenland - Beschluss 231220/14)

Die Visitationskommission für die Regionalvisitation der Region 4 hat ihre Arbeit beendet und legt einen Visitationsbescheid vor.

Der KKR dankt der Visitationskommission für die geleistete Arbeit und macht sich den Visitationsbescheid zu eigen. Der Bescheid wird den Mitarbeitenden der Region und den Gemeindekirchenräten zugänglich gemacht.

 

Verabredet wird ein Zwischengespräch am 12.6.2024, 19 Uhr, in Teupitz mit Mitgliedern des KKR, den Mitarbeitenden der Region 4 und 1-2 Mitgliedern aus jedem GKR, um über Fragen der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bescheid zu sprechen.

 

Sitzung vom 23.10.2023

    • Ausschreibung der (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Nuthe-Fläming:  Pfn. Ines Fürstenau-Ellerbrock wird zum 01.02.2024 die Pfarrstelle in Rahnsdorf im KK Berlin Süd-Ost übernehmen. In seiner Sitzung am 20.09.2023 hat der KKR beschlossen, die (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Nuthe-Fläming nur mit einem Dienstumfang von 50 % wiederzubesetzen.

      Der Sprengelrat hat einen Vorratsbeschluss zu Ausschreibung gefasst. Es besteht dabei die Möglichkeit, mit 50 % im Religionsunterricht den Dienstumfang auf 100 % aufzustocken. Der Kreiskirchenrat beschließt die Ausschreibung der Stelle zum 1.2.2024 mit einem Dienstumfang von 50 %. Die Stelle kann durch die Erteilung von Religonsunterricht um weitere 50 5 aufgestockt werden.

    • Anhebung der Bezuschussung für die Kunstguterfassung von 30 auf 40 %: Der Kirchenkreis Zossen-Fläming hatte bereits 2019 mit dem Pilotprojet „KIRCHENintakt“ einen Anlauf unternommen, auch das Kunstgut erfassen zu lassen, leider ist diese Initiative im Zuge der Pandemie etc. beim Land Brandenburg im Sande verlaufen. In der Zwischenzeit hat die Kunstgutreferentin der EKBO, Frau Prof. Dr. Rückert, die Kosten nochmals hochgerechnet. Sie unterscheiden sich nicht groß von der Kalkulation, die bei „KIRCHENIntakt“ aufgestellt wurde. Da sich die Mitfinanzierung der Erfassungen durch die Kirchengemeinden als schwierig gestaltet, hat sich die Landeskirche entschlossen, für das Projekt der Kunstguterfassung in den kommenden 10 Jahren zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und die landeskirchliche Beihilfe auf max. 50 % der Kosten pro Kirche zu erhöhen, unter der Bedingung, dass der Kirchenkreis sich ebenfalls mit 50 % der Kosten beteiligt. Die prognostizierten Kosten der Kunstguterfassung für den Kirchenkreis Zossen-Fläming belaufen sich bei 130 Objekten und 50 % Mitfinanzierung auf etwa 99.918 Euro, im Durchschnitt ca. 770 Euro pro Objekt. Die Kostenkalkulation der Kunstguterfassung liegt vor. Die Organisation der Erfassung übernimmt das Kirchliche Bauamt. Der Erfassungszeitraum soll sich über 3 Jahre verteilen. Um das Erfassungsprojekt zum Erfolg zu führen und die Kirchengemeinden zu entlasten, werden die Kirchenkreise gebeten, sich ebenfalls mit 50 % der Kosten zu beteiligen. Der KKR beschließt, die Bezuschussung der Kunstguterfassung ab sofort von bisher 30 % auf künftig 40 % der Kosten zu erhöhen. Die Mittel dafür sollen aus den Zinserträgen der Rücklage Sach- und Projektkostenfonds entnommen werden. 10 % der Kosten sollen weiterhin von den Kirchengemeinden getragen werden. Für den Fall, dass die KG die 10 % nicht aufbringen kann, kann ein Antrag zur Förderung von insgesamt 50 % an den KK gestellt werden.
    • Weitere Vorbereitungen Kreissynode am 11.11.2023:
      • Nachwahl eines Mitglieds in die Mitgliederversammlung des DWTF: Vorschlag von Herrn Lehmann: Hr. Reichel aus Glasow-Mahlow ist Synodaler, schon berufenes Mitglied in der MV und könnte nun aber gewählt werden. Pfr. Steffen nimmt Kontakt zu Hrn. Reichel auf.
      • Wahl einer Stellvertretung für einen Landessynodalen: 1. Jonathan Steinker, 2. Christoph Rätz (wird angefragt)
      • Frau Wasmuth unterstützt bei der Organisation und Durchführung der Kreissynod
    • Zuordung der Gemeinden aus dem Pfarrsprengel Christinendorf-Glienick: Im Zuge der Auflösung des Pfarrsprengels Christinendorf-Glienick wird die eingerichtete 1. Pfarrstelle des Pfarrsprengels zur KG Christinendorf und die eingerichtete 2. Pfarrstelle zur KG Glienick zugeordnet. Die GKR-Beschlüsse aus Glienick (16.10.23) und Christinendorf (10.10.23) liegen vor.

      Der KKR stimmt der Zuordnung der 1. Pfarrstelle zur KG Christinendorf und der 2. Pfarrstelle zur KG Glienick zu. Die 1. Pfarrstelle wird damit zur Pfarrstelle der „Evangelischen Dreieinigkeits-Kirchengemeinde Trebbin“.

    • Verlängerung der Übertragungsfrist der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung: Pfn. Angelika Döpmann hat seit dem 01.03.2018 die Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung (100 % DU) inne. Die Frist zur Übertragung endet planmäßig am 28.02.2024. Angelika Döpmann ist damit einverstanden, dieses Amt für weitere sechs Jahre bzw. ihrem Ruhestandseintritt auszuüben. Frau Döpmann erreicht die Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand am 01.12.2028.

      Der KKR beschließt, die Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung an Pfn. Döpmann bis zum ihrem Ruhestandseintritt zu verlängern.

Sitzung vom 20.9.2023

    • Ausschreibung (1.) Pfarrstelle der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde: Das Konsistorium hat mitgeteilt, dass die Entsendungsstelle für Mittenwalde nicht berücksichtigt werden kann. 

      Daher wird der GKR der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde die Ausschreibung der (1.) Pfarrstelle beschließen. Die Stelle ist im Stellenplan zur Besetzung ausgewiesen und durch das Konsistorium zu besetzen. 

      Der KKR beschließt die Ausschreibung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
    • Elternzeitvertretung für Pfn. Lý-Elisabeth Dang: Mit den für diese Zeit freiwerdenden Mittel werden vorrübergehend die Stellen von Annette Pätzold und Christina Kampf aufgestockt. Letztere übernimmt dabei auch einzelne Aufgaben der Geschäftsführung:
      • Gottesdienstplanung und 2x/Monat Gottesdienst
      • GKR-Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung mit Norbert Thier zusammen mit Beauftragung als Kirchmeisterin
      • Gottesdienst und Seelsorge, Kasualien verantwortlich
      • Gemeindebüro-Telefondienst (wenn das Gemeindebüro nicht besetzt ist)
      • Gemeindenachmittage Dienstag, Mittwoch, Donnerstag in Absprache mit Frau Petzold
      • Bau-Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
      • Projekte voranbringen/Konzeptionelle Arbeit: Werbig, Gräfendorf
      • Öffentlichkeitsarbeit, Kontakte, Kommunikation ins Umfeld
    • Gemeindepädagogin Annette Petzold übernimmt folgende Aufgaben;
      • Konfirmandenarbeit,
      • 14 besondere Gottesdienste/Kirche Kunterbunt im Jahr für Familien und Kinder/Generationenarbeit,
      • Unterstützung Gemeindenachmittage donnerstags
      • Blick für die Kooperation Jugendliche, Entwicklung wie Gemeindehaus in Hohenseefeld und Werbig
    • Strukturveränderungen im Rahmen des Mindestmitgliederzahlgesetzes: Der KKR stimmt folgendenen Zusammenführungen auf Grundlage der jeweiligen GKR-Beschlüsse zu (alle Vereinigungen sollen zum 1. Januar 2024 erfolgen);
      • Vereinigung der Kirchengemeinden Trebbin, Großbeuthen, Thyrow und Christinendorf zur Evangelischen Dreieinigkeitskirchengemeinde Trebbin
      • Vereinigung der KG Am Golmberg, Gebersdorf, Schlenzer zur Evangelischen Kirchengemeinde Petkus
      • Die KG Baruth/Mark und Paplitz lösen den bisherigen Pfarrsprengel auf und bilden mit der KG Groß Ziescht die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Baruther Urstromtal. 
    • Einrichtung eines Fonds‘ zur Profilierung kirchlicher Standorte: Kirchliche Räume werden immer weniger für regelmäßige Gottesdienste genutzt. Um sie nicht als reinen Selbstzweck zu erhalten, sollen die KG dazu ermutigt werden, Standorte zu profilieren und dadurch wieder attraktiver zu machen und ihre Nutzung nicht nur in gewohnter Weise zu ermöglichen. Der Kirchkreis Zossen-Fläming fördert die für die Profilierung nötigen Maßnahmen künftig mit 50 % bis zu einer Obergrenze von 5.000,00 Euro.

      Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 35.000,00 Euro werden aus dem Regionalisierungfonds entnommen und umgewidmet, der bisher kaum in Anspruch genommen wurde.

      Der KKR beschließt die sofortige Einrichtung eines Fonds‘ zur Profilierung kirchlicher Standorte nach dem vorliegenden Konzept mit einem Gesamtvolumen von 35.000,00 Euro. Die Mittel werden aus dem Regionalisierungfonds entnommen und umgewidmet. Der Fonds wird für zunächst 5 Jahre eingerichtet.

    • Vorbereitungen Kreissynode am 11.11.2023: Aufgrund der Übernahme eines öffentlichen Amtes tritt Uwe Schüler vom Präsidium der Synode zurück. Pfn. Wojakowska hat sich bereiterklärt, das Amt zu übernehmen. Der KKR schlägt der Synode Pfn. Dr. Mirjam Wojakowska zur Nachwahl ins Präsidium vor.
    • Entsendungsdienst Katrin Noglik auf der Stelle einer Kreisjugendpfarrerin: Der KKR beschließt, Frau Katrin Noglik zum 01.01.2024 in den Entsendungsdienst zur Verwaltung der Kreisjugendpfarrstelle, die im Stellenplan des KK abgebildet ist, zu übernehmen. Katrin Noglik hatte in den vergangenen beiden Jahren berufsbegleitend zur Beauftragung für Jugendarbeit ihr Vikariat im Kirchenkreis absolviert. 
    • Änderung des Stellenplans für den PS Nuthe-Fläming (Region 7): Der KKR beschließt auf Bitten der Region die (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Nuthe-Fläming kann nur mit einem DU von 50 % wiederbesetzt werden.  Die wegfallenden Mittel werden zur Finanzierung der Stelle Referentin der Geschäftsführung verwendet. Diese wird im Stellenplan mit 100 % abgebildet.

Sitzung vom 12.7.2023

    • Für die Stelle einer Referentin der Geschäftsführung liegt eine Initiativbewerbung vor. Nach Einschätzung des Leitungsteams wäre es ein Gewinn, Frau Wasmuth (bisher Diakonisches Werk Teltow-Fläming) für die Mitarbeit im Kirchenkreis zu gewinnen. Sie verbindet durch ihre Tätigkeit in der Leitung des DWTF eine lange Zusammenarbeit mit dem KK, kennt die kirchlichen Strukturen und ist hoch qualifiziert. Der KKR beschließt die Einstellung von Frau Julia Wasmuth zum 16.08.2023 befristet zunächst auf 2 Jahre. Die MAV wird um Zustimmung gebeten. Damit findet das bereits in der Region Jüterbog erfolgreich getestete Modell nun auch auf Kirchenkreis-Ebene Anwendung. 
    • Zuschüsse zu Berufsqualifizierungen von Quereinsteiger:innen in der Gemeindepädagogik: Frau Katharina Schicke und Herr Jonas Stockhausen nehmen am gemeindepädagogischen Grundkurs des AKD in Brandenburg/Havel teil. Der Kurs umfasst 13 Wochenendkurse und 7 Wochenkurse innerhalb von zwei Jahren als Präsenzzeit in Brandenburg/Havel, Selbststudium mit gezielten Aufgaben, Leistungsnachweise und durch Mentor*innen begleitete Praktika in der Heimatregion. Er beginnt am 3.11.23 und endet am 19.9.25. Das beide Mitarbeitende nur zu einem geringen Stundenumfang beschäftigt sind, sollen Stipendien die finanziellen Zusatzbelastungen abfedern.
    • Berufsqualifizierung mit erweiterten Sellenanteilen in Baruth und Paplitz:  Frau Schicke ist z.Z. in Baruth und Paplitz mit 20 % RAZ beschäftigt. Im Stellenplan sind 25 % RAZ vorgesehen, die derzeit nicht ausgeschöpft werden. Frau Schicke bittet um Aufstockung für die Zeit der Ausbildung, um den Mehraufwand an Praktika etc. leisten zu können. Der KKR beschließt die sachgrundbefristete Verlängerung und Aufstockung des Beschäftigungsumfangs ab 01.10.23 auf 25 % RAZ für die Zeit der Ausbildung, längstens bis 20.09.25. Eine entfristete Anstellung nach Einreichen des Zertifikats wird in Aussicht gestellt. Die Kosten werden durch freie Personalzuweisungen gedeckt. Der KKR beschließt darüber hinaus, Frau Schicke ein Stipendium in Höhe von 150,- EUR im Monat zur Übernahme der Ausbildungsgebühr zu zahlen. Sach- und Fahrtkosten sind selber zu tragen bzw. steuerlich geltend zu machen. Die Kosten sollen der Sachkosten- und Projektrücklage des KK entnommen werden. Beschluss: einstimmig beschlossen. 230712/5.2 Berufsqualifizierung Herr Jonas Stockhausen Herr Jonas Stockhausen ist in der kreiskirchlichen Jugendarbeit für Region 7 mit 25 % RAZ beschäftigt. Weitere Stellenanteile sind im Stellenplan nicht vorgesehen. Der KKR beschließt, Herrn Stockhausen ab 01.10.23 ein Stipendium in Höhe von 150,- EUR im Monat zur Übernahme der Ausbildungsgebühr zu zahlen. Das Stipendium erhöht sich zum gleichen Zeitpunkt um ein Äquivalent in Höhe von 5 % RAZ zum Absolvieren von geforderten Praktika etc. Sach- und Fahrtkosten sind selber zu tragen bzw. steuerlich geltend zu machen. Die Kosten sollen der Sachkosten- und Projektrücklage des KK entnommen werden.
    • Wiederbeauftragung Prädikant Detlef Bolien:  Das Referat Kirchliches Leben des Konsistoriums teilt mit, dass die 6-jährige Beauftragung des Prädikanten Detlef Bolien für die Kirchengemeinde Dobbrikow im November ausläuft und erbittet Anträge der KG Dobbrikow und des KKR zur Wiederbeauftragung. Die Supn. hat gemeinsam mit Pfn. Döpmann als der Beauftragten des KK für Lektor:innen und Prädikant:innen ein Gespräch mit Herrn Bolien geführt und vorher Voten von Pfr. Hoppe und Kirchenmusikerin Gera eingeholt. Zu würdigen ist das große innere und äußere Engagement von Herrn Bolien für den Verkündigungsdienst, seine gründliche Vorbereitung, seine Fähigkeit, sich auch spontan auf unerwartete Situationen im Gottesdienstgeschehen einzulassen („kleine Teilnehmendenzahl“) und seine Fürsorge für die Lektorinnen und Lektoren im Gemeindebereich. Auch theologische Fragen kamen zur Sprache. Herr Bolien nutzt wesentlich Materialien des Gottesdienstinstituts der Bayrischen Landeskirche. Der KKR beantragt beim Konsistorium die Wiederbeauftragung von Herrn Detlef Bolien für den Prädikantendienst in der KG Dobbrikow.
    • Vereinigung der Ev. Kirchengemeinden Illmersdorf, Meinsdorf und Werbig: Die Gemeindekirchenräte der Kirchengemeinden Illmersdorf, Meinsdorf und Werbig haben auf einer gemeinsamen Sitzung am 03.05.23 ihre Vereinigung zu einer Kirchengemeinde beschlossen. Die vereinigte Kirchengemeinde soll den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Niederen Fläming“ tragen. Die Gemeindekirchenräte der drei beteiligten Gemeinden haben nach § 30 Abs.1 Satz 2 des Ältestenwahlgesetzes beschlossen, dass eine Neuwahl zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses nicht stattfindet. Bis zur Neuwahl soll sich der Gesamt-GKR ab dem 01.01.24 zusammensetzen aus jeweils zwei bis drei Mitgliedern der neuen Ortskirchenräte, der Pfarrerin und ggf. Berufenen. Eine Satzung soll im September dieses Jahres verabschiedet und dem Konsistorium zur Genehmigung vorgelegt werden. Der KKR stimmt der Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde im Niederen Fläming aus den Ev. Kirchengemeinden Illmersdorf, Meinsdorf und Werbig zum 1. Januar 2024 zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung.
    • Stellenausschreibung für die Arbeit mit Kindern in der Region 7:  Zum Jahresende möchte Frau Martina Körner als gemeindepädagogische Mitarbeiterin in Region 7 in Rente gehen. In der Region 7 wurden deshalb im Sprengelrat Nuthe-Fläming am 05. Juli 2023 die Ausschreibung der Stelle mit 100 % RAZ im Bereich Arbeit mit Kindern beraten und auch eine gemeinsame Ausschreibung (mit einer Vorlage vom Kreisbeauftragten) beschlossen. Auch die Besetzung der Stellen- und Bewerbungskommission wurde gemeinsam beraten und beschlossen. Der Kreisbeauftragte Michael Henseler wird mit dieser Kommission am Freitag, den 14.07.2023 final ein konzeptionelles Beratungsgespräch führen, mit dem Ziel der gemeinsamen Klärung von Erwartungen an die Arbeit mit Kindern in der Region 7, der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und die Entwicklung einer vorläufigen Arbeitsplatzbeschreibung für den/die neu einzustellende Mitarbeitende. Um die Stellenausschreibung noch vor der Sommerpause zu starten, bitte Herr Henseler schon heute um die Zustimmung des KKR. Der Kreiskirchenrat beschließt die Ausschreibung einer Stelle mit 100% RAZ für eine:n Mitarbeiter:in im regionalen Gemeindepädagogischen Dienst in der gemeindepädagogischen Arbeit mit Kindern in der Region 7. Zu der vom Kreiskirchenrat eingesetzten Bewerbungskommission sollen gehören: Frau Annegret Thier (GKR Jüterbog), Herr Johannes Lorenz (GKR Oehna), Herr Roland Wolters (GKR Niedergörsdorf), Pfarrerin Ines Fürstenau-Ellerbrock und Diakon Michael Henseler (Kreisbeauftragter für AmK + Vertreter Kreiskirchenrat). 

 

Sitzung vom 23.6.2023

    • Vereinigung von Kirchengemeinden: Die Gemeindekirchenräte von Ludwigsfelde und Kerzendorf haben die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde zum 1.1.2024 beschlossen. Sie soll den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Ludwigsfelde" tragen. Die bisherigen Gemeindekirchenräte sollen bis zur turnusmäßigen Neuwahl im Herbst 2025 im Amt bleiben. Auch die bisherigen Kirchengemeinden Liedekahle, Wildau-Wentdorf und "Peter und Paul" Rosental wollen zum 1.1.2024 eine Gesamtkirchengemeinde mit dem Namen "Evangelische Kirchengemeinde Rosental" bilden. Alle Gemeindekirchenräte sollen bis zur turnusmäßigen Neuwahl im Herbst 2025 im Amt bleiben. Der KKR stimmt den Anträgen zu und bittet das Konsistorium zum Genehmigung. 
    • Neuausschreibung der Referent/in-Stelle für Geschäftsführungsaufgaben in Region 7: Wie vom KKR erbeten hat sich das Pfarrteam gemeinsam mit Frau Horn als Stelleninhaberin der Referentenstelle konzeptionell den Fragen gestellt, die sich aus der Evaluation heraus ergeben haben. Herausgekommen ist ein Modell, das die Referentenstelle mit 100 % Beschäftigungsumfang und einem Verantwortungsbereich ausstattet, der eine Eingruppierung in der EG 11 zulässt. Einen Beschluss über das neue Konzept muss noch vom Sprengelrat am 5.7. verabschiedet werden. Bedauerlicherweise hat Frau Horn aus persönlichen Gründen jedoch zum 31.7. gekündigt, so dass eine Neuausschreibung nötig wird. Der KKR beschließt vorbehaltlich Beschluss durch den Sprengelrat die Ausschreibung einer Referentenstelle für den Pfarrsprengel Nuthe-Fläming ab 1.8.2023. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus den 50 % RAZ des Stellenplans für die Stelle und weiteren 50 % aus dem bisherigen Dienstumfang des Pfarrdienstes. Dieser DU wird zum Zeitpunkt der Besetzung der Referentenstelle entsprechend gekürzt. Hierzu wird der KKR erneut beraten.
    • Bauanträge:  Der Kreiskirchenrat bewilligt Bauanträge und Zuschussmaßnahmen für folgende Bauprojekte: Energetische Sanierung des Pfarrhauses Rangsdorf ( Umrüstung der Gaskesselanlage zu einer Sole-Erdwärmepumpenanlage mit Warmwasser und Pufferspeicher - Kirchenkreiszuschuss insgesamt 39820 Euro), Mahlararbeiten und Schimmelbeseitigung an der Dienstwohnung der Superintendentin in Zossen (Gesamtkosten: 5847 Euro), für Sanierungsmaßnahmen in der Pfarrdienstwohnung der Kirchengemeinde Peter und Paul Bestensee in Gräbendorf (Kosten: 1997 Euro) und die Mittelfreigabe für die Turmsanierung der St. Moritz-Kirche in Mittenwalde (Kosten 62500 Euro).
    • Beschluss zur Zusammensetzung der Visitationskommission: D ie kreiskirchliche Visitation 2023 besucht die Region 4. Als Zeitraum ist vorgesehen 10.9. bis 08.10.2023. Besucht werden sollen neben Eröffnungsgottesdienst und Abschlussgottesdienst die regelmäßigen Angebote der Region, die gerade von Mitarbeitenden der Region zusammengestellt werden, auch Gemeindeglieder und Mitarbeitende. Der KKR stellt folgende Zusammensetzung der Visitationskommission fest: aus dem Team der Kreisbeauftragten: Friedemann Düring, Manuel Gera, Elisa Eyermann; aus dem KKR: Supn. Rudolph, Helga Wunderlich; als Fachberatung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus dem KK Neukölln Stefan Pester und aus dem KK Tempelhof-Schöneberg Sven Steinbach. Die Archivbeauftragten sind gebeten, im Zusammenhang mit der Visitation die Archive der Kirchengemeinden in Region 4 zu begutachten. Zu einzelnen Veranstaltungen können ggf. weitere Besuchende durch die Kommission kooptiert werden.

Sitzung vom17.5.2023

    • Bildung einer Ev. Gesamtkirchengemeinde im Dahme-Seenland:  Die Gemeindekirchenräte der Kirchengemeinden Groß Köris, Halbe, Märkisch Buchholz, Münchehofe, Oderin, Teupitz haben am 29.3. bzw. 24.4.2023 die Vereinigung zu einer Gesamtkirchengemeinde beschlossen und dem KKR eine Satzung vorgelegt. Der KKR stimmt der Bildung einer Evangelischen Gesamtkirchengemeinde im Dahme-Seenland aus den Kirchengemeinden Groß Köris, Halbe, Märkisch Buchholz, Münchehofe, Oderin und Teupitz mit eigenen Ortskirchen zum 1. Januar 2024, sowie der vorgelegten Satzung zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung.
    • Vereinigung der Kirchengemeinden Mittenwalde und Motzen: Z ur Stärkung der Zusammenarbeit der Kirc hengemeinden in Mittenwalde und Motzen insbesondere nach dem Wegfall der Pfarrstelle Motzen haben die Kirchengemeinden verschiedene Gespräche geführt. Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Motzen hat in seiner Sitzung am 10.5.23 den Zusammenschluss mit der Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde beschlossen, der Beschluss von Mittenwalde ist vorbereitet und wird voraussichtlich am 17.5.23 verabschiedet. Der KKR stimmt der Bildung der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde aus den Ev. Kirchengemeinden Motzen und der bisherigen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde zum 1. Januar 2024 zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung.

Sitzung vom 19.4.2023

    • Aufstockungen im Arbeitsbereich Jugendkirche: Zurzeit sind 25 % RAZ im Popularmusikteam nicht besetzt (ursprünglich vorgesehen für Schlagzeug-Coaching), sowie 100 % RAZ in der Projektleitungsstelle. Mehrere Ausschreibungen waren erfolglos.
    • Aufstockung BU Josephine Strauch für Koordination Jugendkirche:  Die Kreisbeauftragte für Jugendarbeit, Katrin Noglik, bittet darum, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für Josephine Strauch aus dem Team Popularmusik 35% Stellenmittel aus den derzeit nicht genutzten Projektstellenmitteln für die Jugendkirche zu nutzen, da sie für den Arbeitsbereich Popularmusik koordinative Aufgaben in der Vernetzung zwischen dem Jugendkirche-Projekt the_crib und dem Arbeitsbereich Pop-Musik bereits jetzt übernimmt und sich gern verstärkt in diese Arbeit einbringen würde. Diese Aufstockung wäre zunächst für ein Jahr sinnvoll. Der KKR beschließt die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Josephine Strauch ab dem 1. Mai um 35 % RAZ von 25 % auf 60 % RAZ, befristet zunächst für ein Jahr. Die MAV wird informiert bzw. um Zustimmung gebeten.
    • Aufstockung BU Helge Marx für Arbeit des Popularmusikteams:  Der KKR beschließt die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Helge Marx ab dem 1. Mai um 25 % RAZ von 25 % auf 50 % RAZ, befristet zunächst für ein Jahr. Die MAV wird informiert bzw. um Zustimmung gebeten.
    • Ausnahmen von der Einzahlung in den Klimaschutzfonds: Im März wurden in einem Probedurchlauf Bescheide über die gebäudespezifischen CO2-Emissionen für das Jahr 2021 versandt. Dadurch ist den Kirchengemeinden ersichtlich, wie sich ihr jeweiliger Beitrag für den Klimaschutzfonds zusammensetzt. Die Umlage erscheint dort nicht sinnvoll, wo die Umstellung auf nichtfossile Energieträger derzeit durch Gemeinden und kreiskirchliche Baubeihilfefonds nicht zu leisten ist. Es ist jedoch deutlich, dass manche Kirchengemeinden noch immer keinen Öko-Strom beziehen, obwohl dies bereits seit 1.1.2021 nach dem Klimaschutzgesetz verpflichtend ist. Da diese Kirchengemeinden jetzt die Möglichkeit haben, in den Rahmenvertrag des KK zu wechseln, sollen sie mit den Bescheiden für das Jahre 2024 nicht mehr von der Abgabe befreit werden. Die Immobilienabteilung steht derzeit in Verhandlungen um einen neuen Rahmenvertrag und kann realistische Preise anbieten (zurzeit netto ca. 15 ct/kWh). Der KKR beschließt, den Klimaschutzfonds wie bei seiner Bildung zunächst weiter aus dem HH bzw. des KK als Solidaraufgabe zu tragen. Davon ausgenommen sind ab 2024 die Abgaben, die durch den Bezug von Strom aus nichtregenerativen Quellen stammen. Die Kirchengemeinden, die das betrifft, sind aufgefordert, entsprechend noch jetzt ihre Stromverträge zu ändern. 

Sitzung vom 15.2.2023

    • Für die  Diakonie- und Migrationsseelsorgebeauftragung wird ein überarbeitetes Profil beschlossen, das Konsequenzen für die Stellenbesetzung hat: Pfarrerin Britta Rostalsky (KG Peter und Paul Rosenthal) hat sich in den vergangenen Jahren besonders im Bereich Kirchenasyl engagiert. Sie möchte ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiter einbringen und erweitern. Der KKR verzichtet auf die Ausschreibung der (2.) Pfarrstelle zur besonderen Verfügung und überträgt den Dienst im Umfang von 50 % ab 01.04.2023 unbefristet an Pfn. Britta Rostalsky. Ihr DU erhöht sich damit auf insgesamt 100 %. Pfarrerin Angelika Döpmann wird darüber hinaus mit der Seelsorge an ukrainischen Geflüchteten und deren Unterstützerkreise beauftragt. Pfn. Angelika Döpmann hat aufgrund ihrer ukrainischen Sprachkenntnisse und Beziehungen in die Ukraine, sowie ihres bisherigen freiwilligen Engagements in der Unterstützung von ukrainischen Geflüchteten im Berliner Raum besondere Kompetenzen in diesem Bereich. Da durch die zusätzliche Besetzung durch Entsendungspfarrerin Elisa Eyermann zurzeit weniger Bedarf an Vakanzvertretungen in Kirchengemeinden besteht, die Begleitung des Personenkreises aber weiterhin Unterstützung braucht, soll Pfn. Döpmann für eine befristete Zeit ab 1. März 2023 hier einen Schwerpunkt ihrer Arbeit legen. Dabei soll sie sich eng mit der Pfarrerin für Diakonie- und Migrationsseelsorge abstimmen.
    • Neuausschreibung der (4.) Pfarrstelle z.b.V. für Region 1:  Die 4. Pfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming ist nach dem Wechsel von Pfr. Rätz in die Kirchengemeinden Ludwigsfelde, Christinendorf und Glienick wieder zu besetzen. Der KKR beschließt die Ausschreibung der (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung für den Dienst in Region 1 mit 50% Dienstumfang für die Dauer von 10 Jahren und bittet das Konsistorium um Veröffentlichung im Amtsblatt. Eine Aufstockung durch Religionsunterricht um weitere 50 % DU ist möglich. 
    • Nachfolgeregelung für den gemeindepädagogischen Dienst in Region 1:  Mit KKR-Beschluss vom 23.11.2022 wurde die befristete Weiterbeschäftigung von Frau Sandra Kretschmann als gemeindepädagogische Mitarbeiterin in Region 1 und 2 (zweimal 50 %) bis zum Juni 2023 beschlossen mit der gleichzeitigen Vorbereitung der Neubesetzung dieser Stellenanteile. In der Region 1 stehen zusätzlich 30 % RAZ für die Jugendarbeit durch dauerhafte Arbeitszeitreduzierung von Herrn Hartmann auf 70 % RAZ zur Verfügung. In der Region 2 sind 25 % RAZ durch die Beendigung der beruflichen Beschäftigung von Herrn Paul Kömmerling seit Herbst 2022 vakant. In der Region 1 wurde im Regionalausschuss am 24.01.23 gemeinsam mit den beiden Kreisbeauftragten die Neuausschreibung einer nun kombinierten Stelle mit insgesamt 80 % RAZ (50% im Arbeitsbereich Arbeit mit Kindern und 30% im Arbeitsbereich Arbeit mit Jugendlichen) ausführlich beraten und auch eine gemeinsame Ausschreibung vorbereitet und beschlossen. Auch die Besetzung der Bewerbungskommission wurde gemeinsam beraten und beschlossen. Für die Region 2 dauert der Vorbereitungsprozess noch an, weshalb der entsprechende Antrag für eine Ausschreibung der Stellenanteile (auch hier ist eine kombinierte Stelle von 50 % RAZ in der Arbeit mit Kindern und 25% RAZ in der Jugendarbeit möglich) dort erst für die März- Sitzung vorliegen wird. Der Kreiskirchenrat beschließt die Ausschreibung einer 80%-Stelle für eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter im Regionalen Gemeindepädagogischen Dienst in der gemeindepädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region 1 zum 1.7.2023. Zu der vom Kreiskirchenrat eingesetzten Bewerbungskommission sollen gehören: Herr v. Oorschot (GKR-Rangsdorf), Frau Brandt (GKR-Diedersdorf), Pfarrerin Anne-Luise Amthor, Pfarrer Karsten Weyer, ein:e Vertreter:in aus dem Kreisjugendkonvent, Katrin Noglik (Kreisbeauftragte für JA) und Michael Henseler (Kreisbeauftragter für AmK + Vertreter KKR).
    • Befristete Anstellung einer Mitarbeitenden im gemeindepädagogischen Dienst als Vakanz-Vertretung in Region 1 (Dahlewitz und Diedersdorf):  Pfr. Weyer beantragt für die Übergangszeit eine Vertretung aus vakanten Mitteln für den Bereich Dahlewitz-Diedersdorf. Im regionalen GKR-Treffen der Region 1 am 24.01.23 wurde gemeinsam festgestellt, dass durch den kurzfristigen Studienortswechsel von Frau Lya Kamp (sie betreute als duale Studentin für ein Jahr die Jugendarbeit in Region1 [Finanziert durch 30% dauerhafte Arbeitszeitreduzierung von Herrn Hartmann]) aktuell eine Vakanzsituation besteht, und die regionale Jugendarbeit derzeit durch Dienstverschiebungen von Herrn Ole Jez mit übernommen wird. Dies führt u.a. in der Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf zu einer abgesprochenen Verringerung von Kindergruppen-Stunden durch Herrn Jez. Bis zur geplanten Neubesetzung der nun neu auszuschreibenden DSP-Stelle, besteht nun das Angebot von Frau Astrid Weyer (Lehrerin und langjährige ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Arbeit mit Kinder der Kirchengemeinde) befristet die regelmäßigen zwei Kindergruppen in Dahlewitz-Diedersdorf komplett zu betreuen, eine Wochenendfreizeit mit Familiengottesdienstplanung selbstständig durchzuführen und hiermit die Vakanzsituation bis zur Neubesetzung der DSP-Stelle zu entspannen. Frau Weyer ist mit den Kindern und Familien dieser Gruppen bestens vertraut und hat die Gruppen in der Vergangenheit mehrfach vertreten. Die Tätigkeit von Frau Astrid Weyer hätte den Umfang von 20 % RAZ einer gemeindepädagogischen Mitarbeitenden. Der Kreisbeauftragte befürwortet diese befristete Übergangsregelung, denn mit der Neubesetzung der Stelle wird die Arbeit mit Kindern in der Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf zu dem Dienstauftrag des neuen Mitarbeitenden gehören. Der Kreiskirchenrat beschließt die befristete Anstellung von Frau Astrid Weyer bis zur Neubesetzung der DSP Stelle in Region 1 ab 01.03.23 (längstens bis 15.07.2023).
    • Verlängerung der Lektorenbeauftragung von Astrid Weyer:  Der GKR der Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf beantragt für die Lektorin Astrid Weyer die Verlängerung der erweiterten Lektorenbeauftragung. Pfn. Döpmann als Kreisbeauftragte für die Arbeit von Lektoren und Prädikanten unterstützt den Antrag. Der KKR stimmt der erneuten Beauftragung von Astrid Weyer für den erweiterten Lektorendienst in der Evangelischen Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf für 6 Jahre zu und dankt ihr für ihr Engagement.
    • Verlängerung der Lektorenbeauftragung von Frau Jänchen: Der GKR der Kirchengemeinde Baruth beantragt für die Lektorin Corinna Jänchen die Verlängerung der erweiterten Lektorenbeauftragung für den Pfarrsprengel Baruth. Pfn. Döpmann als Kreisbeauftragte für die Arbeit von Lektoren und Prädikanten unterstützt den Antrag. Der KKR stimmt der erneuten Beauftragung von Corinna Jänchen für den erweiterten Lektorendienst im Pfarrsprengel Baruth für 6 Jahre zu und dankt ihr für ihr Engagement.
    • Sanierung Pfarrhaus Jüterbog mit Mitteln des Klimaschutzfonds: Die Ev. Kirchengemeinde Jüterbog beantragt einen Zuschuss aus dem Klimaschutzfonds für weiterführende Planungsleistungen in Hinblick auf die energetische Sanierung des Pfarrhauses. Nach der abgeschlossenen Energieberatung müssen die Umfänge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen erfasst und kalkuliert werden. Hierfür ist eine Vertiefende Planung notwendig. Die Erfassung und Kalkulation der einzelnen Schritte ermöglichen dann eine detaillierte Aufstellung der Förderzuschüsse des Bundes. beantragter Zuschuss KSF: 4.998,- € Zur Ermittlung eines abschließenden Förderumfangs wird die Bearbeitung des vorliegenden Leistungsumfangs vom Baubüro (Herr Schwerdtfeger) empfohlen. Der KKR stimmt dem Antrag der KG Jüterbog auf Übernahme der Planungskosten für die Kalkulation der energetischen Sanierung des Pfarrhauses am Nikolaikirchplatz in Höhe von 4.998,- € aus dem Klimaschutzfonds zu.
    • Antrag der KG Niedergörsdorf auf Zuschuss zu Dachdämmung aus dem Klimaschutzfonds: Die Tragfähigkeit der Sparren muss über einen Statiker nachgewiesen werden. Hierfür beantragt die KG die Kostenübernahme aus dem Klimaschutzfonds. Beantragter Zuschuss KSF: 986,- € Zur Absicherung der Tragfähigkeit der Sparren wird vom Baubüro (Herr Schwerdtfeger) empfohlen, die Beauftragung auszulösen und dem Antrag der KG zur Förderung über den KSF zuzustimmen. Der KKR stimmt dem Antrag der KG Niedergörsdorf zu.